
-
Selenskyj: Werde Trump am Montag in Washington treffen
-
Trump informiert Merz, Selenskyj und weitere Europäer über Treffen mit Putin
-
Glasner über englische Gangart: "Verändert das Spielgefühl"
-
Chiesa widmet Liverpool-Sieg Diogo Jota: "Sein Tag"
-
"Geiler Moment": Arminias Young wird zum Pokalhelden
-
Zverev trotz Atemnot im Halbfinale von Cincinnati
-
Erst feiern, dann EM-Finale: Hockey-Frauen heiß auf Holland
-
Kompany: "Jetzt müssen andere Jungs aufstehen"
-
Lederhose für Rückennummer: Müllers bayerischer Dank
-
Wagner selbstkritisch vor Supercup-Finale
-
Kein "Deal" für die Ukraine und viele offene Fragen nach Trump-Putin-Gipfel in Alaska
-
Einigung zwischen US-Hauptstadt und Trump-Regierung nach Übernahme der Kontrolle der Polizei
-
Nach Gipfel mit Trump: Putin sieht Basis für möglichen "Frieden in der Ukraine"
-
Kreml: Gipfel zwischen Trump und Putin im kleinen Kreis beendet
-
Roter Teppich und Applaus: Trump empfängt Putin in Alaska demonstrativ freundlich
-
"Die Alm brennt": Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
Wieder Party auf der Alm: Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
FC Bayern: Coman-Wechsel nach Saudi-Arabien perfekt
-
Gipfeltreffen zwischen Trump und Putin zum Ukraine-Krieg hat begonnen
-
Der Titeltraum lebt: Hockey-Frauen kämpfen sich ins EM-Finale
-
Trump und Putin zu Gipfel in Alaska eingetroffen
-
Flutschäden in Europa durch Klimawandel um acht Prozent gestiegen
-
Trump zu Gipfel mit Putin in Alaska eingetroffen
-
Weltwirtschaftsforum spricht Gründer Schwab von Veruntreuungsvorwürfen frei
-
Entscheidung im Fall Portner: Sperre bis Dezember
-
Trotz Gewitter und Hagel: Bayer zieht in zweite Pokalrunde ein
-
Basketballer quälen sich ins Supercup-Finale
-
Die Welt blickt auf Alaska: Spannung vor Ukraine-Treffen von Trump und Putin
-
Hisbollah-Chef wirft Regierung Auslieferung des Libanon an Israel vor
-
Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess
-
Taliban feiern vierten Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan
-
Libanesischer Regierungschef weist "Bürgerkriegsdrohung" der Hisbollah zurück
-
UNO: Seit Ende Mai mindestens 1760 hilfesuchende Menschen im Gazastreifen getötet
-
Kreml: Treffen von Trump und Putin dürfte mindestens sechs Stunden dauern
-
Mehr als 250 Tote bei Sturzfluten und Erdrutschen in Pakistan und Indien
-
Washington verklagt Trump-Regierung wegen Übernahme der Kontrolle über Polizei
-
Kurz vor Treffen mit Putin: Trump telefoniert mit Lukaschenko
-
Gedenkbaum für ermordeten Juden in Frankreich abgesägt
-
Belarussische Staatsmedien: Trump telefoniert vor Putin-Gipfel mit Lukaschenko
-
Kreml: Trump wird Putin am Flughafen in Alaska persönlich empfangen
-
Regierungschef Modi will Indien bei Themen Energie und Militär unabhängig machen
-
Die Welt blickt auf Alaska: Treffen von Trump und Putin zur Zukunft der Ukraine
-
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln
-
Badeverbot im Rhein: Nach Düsseldorf auch in Neuss - Köln stimmt im September ab
-
Europas Kunststoffhersteller bedauern Scheitern der Verhandlungen zu Plastikabkommen
-
Flick hofft auf Barca-Verbleib von ter Stegen
-
Japans Kaiser spricht 80 Jahre nach Kapitulation im Weltkrieg von "tiefer Reue"
-
Bundesregierung will an einheitlicher Strompreiszone festhalten
-
Femizide: 235 Frauen in zehn Jahren in NRW wegen ihres Geschlechts getötet
-
Deutsche Politik blickt mit Spannung und Sorge auf Gipfel von Trump mit Putin

Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die verurteilten Taten seien "neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet" worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung.
Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet, wo er Gefangene folterte. Das Gericht zählte zahlreiche Taten auf. Demnach verabreichte M. einen Epilepsiepatienten ein Medikament, von dem er wusste, dass es ihn töten würde. Der Mann starb. Die Leiche sei den Angehörigen gegen ein Schmiergeld übergeben worden.
In zwei Fällen übergoss M. dem Urteil zufolge die Genitalien eines Jungen beziehungsweise eines jungen Manns mit Alkohol und zündete sie an. Einen Patienten mit gebrochenem Oberschenkel habe er teils ohne die zwingend gebotene Narkose behandelt, um ihn zu quälen.
Das Gericht verhängte nun die Höchststrafe. Verurteilt wurde M. auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haft an. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Koller schilderte, dass die Staatsführung des im Dezember gestürzten syrischen Machthabers Baschar al-Assad bis zu seinem Sturz noch versucht habe, auf das Verfahren gegen M. Einfluss zu nehmen. Das Gericht habe Anlass zu der Annahme, dass nicht öffentlich verhandelte Informationen nach Syrien weitergegeben worden und Angehörige von Zeugen bedroht worden seien.
"Kein Folterer, unabhängig vom Tatort, kann sich Straflosigkeit gewiss sein", sagte der Richter. Ein Folterer werde immer damit rechnen müssen, für Unrecht bestraft zu werden.
M. war 2015 nach Deutschland gekommen und hatte zunächst als Arzt praktiziert. Im Juni 2020 wurde er in Hessen festgenommen. Nach dem Weltrechtsprinzip können bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in Deutschland auch dann verfolgt werden, wenn die Tat nicht hierzulande begangen wurde und keine Deutschen beteiligt waren.
Es war nicht das erste Urteil um Staatsfolter in Syrien vor einem deutschen Gericht. Das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hatte einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts im Januar 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen Mitangeklagten verurteilte es in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren Haft.
Ende Mai wurde außerdem in Rheinland-Pfalz ein Syrer festgenommen, der sich in Syrien als Gefängniswärter an Folterungen beteiligt haben soll. Er sitzt in Untersuchungshaft.
T.Zimmermann--VB