
-
Billigerer Sprit und teurere Dienstleistungen: Inflation im April bei 2,1 Prozent
-
Steinmeier trifft Opposition in Israel - Besuch in Kibbuz
-
Internationale Energieagentur geht von weiter stark steigenden E-Auto-Zahlen aus
-
Brasiliens Präsident Lula will Putin von Teilnahme an Ukraine-Gesprächen überzeugen
-
Medien: Awoniyi nach Bauchverletzung in künstlichem Koma
-
Vorwurf der Behinderung der Festnahme eines Migranten: US-Gericht klagt Richterin an
-
NBA: Matchball für Hartenstein - Pacers im Halbfinale
-
Postbank-Umfrage: Mehrheit wickelt Bankgeschäfte hauptsächlich über Apps ab
-
NBA: Pacers als erstes Team im Halbfinale - Aus für Cavaliers
-
Eltern von freigelassener israelischer Geisel: Rückkehr von Edan "Geschenk Gottes"
-
Carro: Alonso-Nachfolge "das erste Puzzlestück"
-
Ricken: "Dann kann nicht alles gut gewesen sein"
-
EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef
-
Nato-Außenminister diskutieren in Antalya über Verteidigungsausgaben
-
Merz gibt erste Regierungserklärung im Bundestag ab
-
US-Justiz macht Weg frei für Freilassung der Menendez-Brüder auf Bewährung
-
"Großer Revolutionär": Uruguays Ex-Präsident Mujica im Alter von 89 Jahren gestorben
-
Ex-Freundin von Rapper Combs wirft ihm Gewalt und Sexorgien vor
-
Sozialisten von Regierungschef Rama gewinnen Parlamentswahl in Albanien
-
Magazin "Cicero": Gesamtes Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD veröffentlicht
-
Alba in den Play-offs - "Endspiel" MBC vs. Oldenburg
-
Uruguays Ex-Präsident Mujica im Alter von 89 Jahren gestorben
-
Zverev nach Sieg gegen Fils im Viertelfinale von Rom
-
Macron bereit zu Gesprächen über Stationierung von Atom-Kampfflugzeugen in Europa
-
Losglück für WM-Quali: "Nichts zu meckern" für Deutschland
-
Filmfestival in Cannes startet mit Ehrung für Robert De Niro
-
Astronaut Alexander Gerst erhält Ehrentitel Professor in Baden-Württemberg
-
US-Präsident Trump will Sanktionen gegen Syrien aufheben
-
Trump: US-Außenminister Rubio reist zu Ukraine-Gesprächen in die Türkei
-
WM-Quali: Losglück für Titelverteidiger Deutschland
-
Ex-Freundin von Rapper "Diddy" Combs wirft ihm Gewalt vor
-
Medien: ManCity macht ernst bei Wirtz
-
Kanadischer Premier Carney bildet neue Regierung
-
Trump kündigt Aufhebung von Sanktionen gegen Syrien an
-
Auf brüchigem Eis: Stützle führt DEB-Team zum dritten Sieg
-
Linken-Chefin: Ohne Schuldenbremsenreform ist Koalitionsvertrag für die Tonne
-
Trump in Saudi-Arabien: Pomp und Milliardenabkommen für Waffen und KI
-
CDU-Spitzenpolitiker sehen weiterhin keine Basis für Zusammenarbeit mit Linken
-
Selenskyj drängt auf Trumps Teilnahme an Waffenruhe-Gesprächen in der Türkei
-
Steinmeier verteidigt Treffen mit Netanjahu in Israel
-
Landwirtschaftsministerium: 2024 tausende Rehkitze durch Drohneneinsatz gerettet
-
DFB-Testlauf mit Oberdorf - EM-Entscheidung "nicht gefallen"
-
Prozess gegen drei Deutsche wegen Spionage für China in Düsseldorf begonnen
-
Gut fünf Jahre Haft in zweitem Prozess um Millionenbetrug mit Coronatests in Bochum
-
Trotz Zöllen: Inflation in den USA geht im April auf 2,3 Prozent zurück
-
Berlin will UN-Friedensmissionen stärken - Konferenz mit 800 Teilnehmern
-
Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Psychotherapeutin in Offenburg
-
Merz: Ball zu Ukraine liegt jetzt im Feld von Putin
-
Missbrauch an katholischer Schule: Grüne bezichtigen Bayrou der Lüge
-
Heimspiel für Krieg: Falcons gegen Colts in Berlin

Gericht hat "erhebliche Zweifel" an Status Georgiens als sicheres Herkunftsland
Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf die Klagen eines georgischen Ehepaars hin "erhebliche Zweifel" daran formuliert, dass die seit Ende 2023 geltende Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland rechtens ist. In zwei am Freitag veröffentlichten Eilbeschlüssen begründete das Gericht dies mit dem Recht in der Europäischen Union.
Konkret verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass zu Georgien mit Abchasien und Südossetien völkerrechtlich zwei Gebiete gehören, die als abtrünnig nicht unter der Kontrolle seiner Regierung stehen. Der Europäische Gerichtshof habe in Auslegung der Asylverfahrensrichtlinie in einem die Republik Moldau betreffenden Fall jüngst entschieden, dass ein Drittstaat nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden dürfe, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher seien.
Das Verwaltungsgericht erklärte weiter, dies sei bei Abchasien und Südossetien wegen der prekären Menschenrechtslage, etwa in Bezug auf das Rückkehrrecht von Geflüchteten, mangelnde Freizügigkeit, politische und religiöse Freiheiten und ethnische Diskriminierungen, der Fall.
Deutschland hatte Georgien Ende 2023 als sicheren Herkunftsstaat eingestuft. Damit wird individuell widerlegbar vermutet, dass im Herkunftsstaat Freiheit von Verfolgung und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung besteht.
Im Fall des georgischen Ehepaars wurden die Asylanträge abgelehnt. Die beiden machten in ihrer Klage geltend, dass der als Veterinär in einer Behörde tätige Mann aufgrund seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die "russischen Gesetze" Georgiens entlassen worden und Repressalien ausgesetzt sei. Seine Ehefrau gab ebenfalls an, von ihrem öffentlichen Arbeitgeber nach der Teilnahme an Protestkundgebungen gemaßregelt worden zu sein.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab den Eilanträgen statt. Wegen des individuellen Vorbringens der Antragstellenden sah sich die Kammer nicht in der Lage, die qualifizierte Ablehnung ihrer Asylanträge auf eine andere Rechtsgrundlage zu stützen.
I.Stoeckli--VB