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Gut fünf Jahre Haft in zweitem Prozess um Millionenbetrug mit Coronatests in Bochum
In einem zweiten Prozess um millionenschweren Abrechnungsbetrug mit Coronatestzentren hat das Landgericht Bochum ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde wegen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren beantragt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 51-jährige Betreiber zahlreicher Coronatestzentren wurde vom Landgericht bereits im April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Das Landgericht musste deshalb erneut über den Fall verhandeln.
Laut Anklagevorwurf hatte der Angeklagte Oguzhan C. im März und April 2021 jeweils deutlich mehr Tests abgerechnet, als erbracht wurden. Er soll damit einen Schaden in Höhe von 25,1 Millionen Euro verursacht haben. Die falschen Abrechnungen soll er zudem als ärztlicher Leistungserbringer und damit zu einem höheren Preis abgerechnet haben.
Auch Sachkosten soll er laut Anklage in einer Höhe mitgeteilt haben, die ihm tatsächlich gar nicht entstanden sein sollen. Somit habe er sich an öffentlichen Mitteln des Bundes bereichert.
D.Bachmann--VB