
-
Wadephul zu Beratungen mit Nato-Außenministern in der Türkei eingetroffen
-
Mindestens 80 Tote durch israelische Angriffe auf Gazastreifen
-
Trump-Besuch: Boeing erhält aus Katar Milliardenauftrag
-
FC Bayern: Dier unterschreibt bis 2028 in Monaco
-
Müller über Zukunft: "Ich habe natürlich Ideen"
-
Nato-Treffen in Antalya beginnt vor Hintergrund möglicher Ukraine-Verhandlungen
-
"Attraktiver Kerl": Trump nach Treffen mit Syriens Präsidenten voll des Lobes
-
Außenminister Wadephul auf dem Weg zu Nato-Treffen in der Türkei
-
Bei Besuch in Katar: Trump beurteilt Atomgespräche mit dem Iran positiv
-
Vor Duell gegen DEB-Team: USA verhindert peinliche Niederlage
-
Pistorius zu Wehrdienst: Betonung liegt bei Freiwilligkeit auf "zunächst"
-
Russland verurteilt bekannten Wahlbeobachter zu fünf Jahren Haft
-
Missbrauch an katholischer Schule: Frankreichs Premier beteuert sein Unwissen
-
Esken beklagt "öffentliche Jagd" und Debatte über ihre Zukunft
-
"Erhöhte Bedrohung": Niederländische Armee hebt Alarmstufe an
-
Giro: Gesamtführender Pedersen erneut nicht zu schlagen
-
Wadephul: Putin muss zu Verhandlungen über Waffenstillstand bereit sein
-
UN-Tagung in Berlin: Dutzende Staaten sagen neue Beiträge für Friedensmissionen zu
-
USA schwächen Auflagen für "Ewigkeitschemikalien" im Trinkwasser ab
-
Schockanrufer erbeuten mehr als eine Million Euro in Rheinland-Pfalz
-
Vergleichsportal: Autofahrer zahlen 2025 erneut deutlich mehr für Kfz-Versicherung
-
Leipzigs Oberbürgermeister Jung ist neuer Präsident des Deutschen Städtetags
-
Trump: Katar bestellt 160 Boeing-Maschinen für 200 Milliarden Dollar
-
Kriegswaffen und Bunker: Mutmaßlicher Reichsbürger in Niedersachsen festgenommen
-
20 Waldbrände bei Viersen - Mitglieder von Freiwilliger Feuerwehr festgenommen
-
Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe
-
Israel weist Kritik des französischen Präsidenten scharf zurück
-
BVB verpflichtet Svensson fest
-
Vor Nato-Treffen: Wadephul setzt bei Ukraine-Krieg auf enge Abstimmung mit den USA
-
Schlechte Finanzlage: Bund muss Unterstützung für Krankenkassen vorziehen
-
CDU-Politiker Otte soll neuer Bundestags-Wehrbeauftragter werden
-
Polizei findet professionelle Cannabisplantage in Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen
-
Großangelegte Razzia wegen illegaler Herstellung von Shishatabak in Berlin
-
England erlebt trockensten Frühlingsbeginn seit 1956
-
Merz wirbt in Regierungserklärung für Aufbruch und starke Rolle in Europa
-
"Königreich Deutschland": Vier mutmaßliche Rädelsführer in Untersuchungshaft
-
Gelder aus dem Ausland: Ungarn verschärft Regeln für Nichtregierungsorganisationen
-
E-Auto auch ohne hohes Einkommen: Öko-Institut fordert Social Leasing
-
Suche nach flüchtigen mutmaßlichen RAF-Terroristen: Mehrere Durchsuchungen in Berlin
-
Weidel kritisiert Migrationspolitik von Schwarz-Rot als unzureichend
-
Schwimmen in der Seine: Paris bekommt im Juli drei Badestellen
-
Prozessauftakt: 25-Jähriger soll Mann in Streit mit Armbrust getötet haben
-
Vegemite an Bord: Erster Testflug von australischer Weltraumrakete geplant
-
Nach Ankündigung von Ende der Sanktionen: Trump trifft Syriens Präsidenten in Riad
-
Festnahme nach Diebstahlserie von Bronzefiguren auf Berliner Friedhöfen
-
Konsortium will französische Sportmarke Le Coq Sportif übernehmen
-
Tennis-Fan Papst Leo trifft Weltranglistenersten Sinner
-
Merz: Bundeswehr soll "konventionell zur stärksten Armee Europas" werden
-
Filmfestival in Cannes: Ehre für Robert De Niro - Auflauf für Tom Cruise
-
Pokal-Fieber: Hermannsdenkmal erhält Bielefelder XXL-Trikot

BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung
Nach der Ablehung des Antrags auf Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl durch das Bundesverfassungsgericht ist das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nun auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert. Ein Eilantrag gegen die Bundeswahlleiterin blieb erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es begündete seine Entscheidung damit, dass es dafür nicht zuständig sei (Az.: 6 L 451/25.WI).
Mit dem Antrag wollte das BSW noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am Freitag durch die Bundeswahlleiterin eine Neuauszählung der Stimmen erreichen. In ihrem Antrag rügte die Partei das Fehlen einer förmlichen Rechtsgrundlage, um eine Neuauszählung noch vor Verkündung des amtlichen Endergebnisses durchzusetzen.
Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, weil es sich dafür als nicht zuständig ansieht. Es handele sich um einen verfassungsrechtlichen Streit, entschieden die Richter. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Ob Fehler bei der Auszählung gemacht wurden, könne nur vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, nicht von einem Verwaltungsgericht.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fiel bereits am Donnerstag. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies eine umgehend eingelegte Beschwerde des BSW dagegen noch am Donnerstagabend ab. Daher ist der Beschluss rechtskräftig.
Am Donnerstagabend hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten zur Neuauszählung der Bundestagswahlstimmen abgelehnt. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Demnach hielt das BSW eine festgelegte Verfahrensreihenfolge nicht ein.
Das BSW hatte sein Vorgehen mit "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" und dem sehr knappen Ergebnis begründet. Da die Anträge scheiterten, kann der Bundeswahlausschuss am Freitag nun das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.
Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.
G.Schmid--VB