-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
AfD reicht in Karlsruhe weitere Klage gegen Sondersitzungen des Bundestags ein
Die AfD geht mit einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Grundgesetzänderungen von Union und SPD vor. Die zweite Organklage sei am Donnerstagmittag eingereicht worden, teilte die AfD-Fraktion mit. Zudem sei eine einstweilige Anordnung beantragt worden. Damit will die AfD zumindest noch die für Dienstag geplante zweite Sondersitzung des alten Bundestags verhindern.
"Nach Auffassung der AfD-Fraktion und 32 zusätzlich klagender Abgeordneter verletzt die kurzfristige Einbringung von Verfassungsänderungen mit vor allem finanzpolitischen Auswirkungen in bisher nicht gekannten Dimensionen die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten", schreibt die Fraktion. "In der äußerst knapp bemessenen Zeit von wenigen Tagen" fehle den Parlamentariern die Möglichkeit, sich "ausreichend mit den Gesetzesänderungen und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen" zu können.
Das Gleiche gelte "für Sachverständige, deren Expertise bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten von großer Bedeutung ist".
"Der Versuch von Union und SPD, innerhalb weniger Tage drei Grundgesetzänderungen durch den Bundestag zu peitschen, um den Bürgern und den kommenden Generationen eine Rekordneuverschuldung von bis zu einer Billion Euro aufzubürden, ist unverantwortlich", erklärte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner. "Eine Entscheidung mit so weitreichenden Folgen darf nicht unter Zeitdruck innerhalb weniger Tage getroffen werden. CDU/CSU und SPD müssen sicherstellen, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Zeit zur Beratung eingeräumt wird."
Eine erste Organklage und einen Eilantrag hatte die Fraktion bereits am Montag angekündigt. Darin bezog sie sich auf die Einberufung der beiden Sondersitzungen an sich. Die AfD-Fraktion zeigte sich darin überzeugt davon, dass nicht der alte, sondern der neue Bundestag einberufen werden müsse. Darin ist die AfD-Fraktion deutlich gewachsen und hat gemeinsam mit der ebenfalls erstarkten Linken eine Sperrminorität. Am Freitag soll das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl festgestellt werden.
Zwei Klagen mit ähnlicher Begründung legte auch die Linke in Karlsruhe ein. Fraktionschef Sören Pellmann sprach von einer "politischen Entmündigung" des neu gewählten Bundestags. In ihrer zweiten Klage beruft sich auch die Linke auf zu kurze Beratungs- und Entscheidungsfristen. Damit sind nun insgesamt vier Klagen beim Verfassungsgericht gegen die Sondersitzungen anhängig. Entscheidungen zu allen vier Vorgängen standen am Donnerstagnachmittag noch aus.
Union und SPD wollen die Schuldenbremse für Verteidigung und für die Bundesländer lockern und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur auflegen. Nur fünf Tage nach der ersten Beratung am Donnerstag ist am Dienstag die zweite und dritte Lesung und damit die Schlussabstimmung geplant - sofern Karlsruhe keine Einwände hat.
P.Keller--VB