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Corona-Betrug: Hafturteil gegen Bürgermeister aus Allgäu rechtskräftig
Das Urteil gegen den Bürgermeister einer Gemeinde im Allgäu wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Geldern ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision dagegen, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Nach Feststellungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth beantragte der Politiker als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung zu Unrecht die Erstattung von Mehraufwendungen aus dem sogenannten Pflegerettungsschirm, der während der Pandemie aufgesetzt worden war. (AZ. 6 StR 335/24)
Es wurden Mittel in Höhe von mehr als einer Million Euro ausgezahlt. Rückforderungen der Pflegekasse wurden durch Vorlage gefälschter Belege vereitelt. Das Landgericht sprach den Mann im Januar 2024 unter anderem des Betrugs schuldig und verhängte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren, die nun rechtskräftig wurde.
R.Flueckiger--VB