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Von Soli bis Ramstein: Was Karlsruhe in diesem Jahr entscheiden will
Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz, die Elternschaft lesbischer Ehepaare und die Altersgrenze für Notare sind drei der Themen, über die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden will. Es legte am Mittwoch in Karlsruhe seinen Jahresbericht vor. Die ersten Termine stehen bereits fest.
So ist für den 26. März die Verkündung des Urteils über den Solidaritätszuschlag geplant. Dieser wird aktuell nur noch von Gutverdienenden und Unternehmen gezahlt. Mehrere Bundestagsabgeordnete der FDP finden, dass er ganz abgeschafft werden sollte, und wandten sich an das Gericht.
Union und SPD werden an dem Tag sicher gespannt nach Karlsruhe schauen. Die seit 2021 geltende Lage war noch von der letzten schwarz-roten Bundesregierung beschlossen worden. Im Wahlkampf in diesem Winter warb die Union dann damit, den Soli ganz abschaffen zu wollen. Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würden zwölf bis 13 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen wegfallen.
Einen Tag vorher, am 25. März, geht es in Karlsruhe um die gesetzliche Altersgrenze für Notare. Sie liegt bei 70 Jahren, ein Notar aus Nordrhein-Westfalen will aber gern länger berufstätig sein. Über seine Verfassungsbeschwerde verhandeln die Richterinnen und Richter, ein Urteilstermin steht noch nicht fest.
Über Ramstein wurde schon im Dezember verhandelt. Konkret geht es um eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze, für die der Luftwaffenstützpunkt als Datenknotenpunkt genutzt wird. Zwei Männer aus dem Jemen wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt.
Um die Frage, ob mit den Drohnenangriffen tatsächlich Völkerrecht verletzt wird, geht es am Verfassungsgericht nicht. Angesichts der Diskussion über US-Truppen in Europa dürfte jedoch auch dieses Urteil besonders spannend werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Die von der ehemaligen Ampelkoalition geplante Reform des Abstammungsrechts kam nicht mehr zustande. Um so interessanter, wie das Verfassungsgericht die Frage der Ko-Mutterschaft beurteilt - auch das soll noch in diesem Jahr passieren. Mehrere andere Gerichte haben sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewandt.
Sie halten es für verfassungswidrig, dass ein in einer Ehe von zwei Frauen geborenes Kind von einer der Frauen adoptiert werden muss, damit beide rechtlich als Eltern gelten. In einer heterosexuellen Ehe ist das anders, hier gilt der Ehemann automatisch als Vater. Wann das Verfassungsgericht sich mit dem Thema befasst, ist noch nicht bekannt.
G.Haefliger--VB