
-
Klingbeil fordert in Kiew "verlässliche Sicherheitsgarantien" für die Ukraine
-
Bericht: Grüne fordern Festhalten an Förderung privater Solaranlagen
-
Vizekanzler Klingbeil fordert bei Besuch in Kiew "verlässliche Sicherheitsgarantien" für die Ukraine
-
Irre Wende bleibt aus: Medwedew nach Zwischenfall raus
-
"Nichts Schlimmes": Lipowitz gibt Entwarnung
-
HSV schon heiß aufs Derby: "Ein Fußballfest für alle"
-
Lob nach Varfolomeev-Show: "Beste Gymnastin der Welt"
-
Wirtz: "Der WM-Titel ist und bleibt das Ziel"
-
CSU-Politiker: Digitale Brieftasche mit Ausweisen bis Ende 2026
-
Außenminister Wadephul reist zu Gesprächen nach Kroatien
-
Trump empfängt südkoreanischen Präsidenten Lee im Weißen Haus
-
Britpop-Band Oasis startet Nordamerika-Tour mit Konzert in Toronto
-
Trotz körperlicher Probleme: Djokovic in Runde zwei
-
Nach Raketenangriff auf Israel: Israelische Armee greift Huthi-Stellungen im Jemen an
-
US-Botschafter wirft Macron "unzureichenden" Einsatz gegen Antisemitismus vor
-
Erstes Tor für Gala: Sané macht den Deckel drauf
-
Israelische Armee greift Huthi-Stellungen im Jemen an
-
Erneut einwandererfeindliche Proteste: London kündigt Asylsystem-Änderungen an
-
Trump deutet mögliche Entsendung der Nationalgarde auch nach Baltimore an
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold mit Ball, Keulen und Band
-
Wirtz: Liverpool eine "größere Herausforderung" als Bayern
-
Merz kann sich Wahl einer Bundespräsidentin 2027 "sehr gut vorstellen"
-
RSG-WM: Varfolomeev gewinnt Einzeltitel mit Ball und Keulen
-
"Neuer" HSV punktet bei Bundesliga-Comeback in Gladbach
-
Russland und die Ukraine tauschen jeweils 146 Kriegsgefangene aus
-
Vuelta: Vingegaard gewinnt erste Bergetappe
-
Waerenskjold feiert Gesamtsieg bei der D-Tour
-
Bülter krönt Kölns Rückkehr
-
RSG-WM: Varfolomeev gewinnt Einzeltitel mit dem Ball
-
Juso-Chef weist Ratschläge von Merz an die SPD zurück
-
Traumtor in der Nachspielzeit: Dämpfer für Bielefeld
-
Hertha kommt nicht in die Gänge
-
Neuzuschnitt der Wahlkreise in Texas rückt weitere Bundesstaaten ins Rampenlicht
-
Messerattacke in Dresdner Straßenbahn: US-Bürger verletzt
-
Ukraine feiert ihren Unabhängigkeitstag - Russisches Akw von ukrainischer Drohne getroffen
-
Trump will Sicherheitskräfte des Bundes auch nach Chicago und New York entsenden
-
Messerstecherei am Berliner Stadtschloss: Sechs Verletzte im Krankenhaus
-
Das Schlimmste bei Waldbränden in Spanien scheint überstanden - Weiteres Todesopfer in Portugal
-
Feuer in russischem Atomkraftwerk Kursk nach Absturz von ukrainischer Drohne
-
Ersatzfreiheitsstrafen belasten Gefängnisse - Keine Änderung in Aussicht
-
Migrationsexperte: Deutschland bei Integration von Flüchtlingen weit vorne
-
Kanadas Premier Carney zu ukrainischem Unabhängigkeitstag in Kiew
-
Fall Liebich: Dobrindt will Selbstbestimmungsrecht vor Missbrauch schützen
-
Auch dank Varfolomeev: Deutsches Team holt WM-Gold
-
Nigerianische Luftwaffe meldet Tötung von mehr als 35 Dschihadisten nahe Kamerun
-
Klingbeil fordert Stahl-Gipfel: Vernünftige Lösung im Zoll-Streit mit USA finden
-
In letzter Sekunde: Müller schießt Vancouver zum Sieg
-
"Noch viel Arbeit": Ten Hag bittet nach Fehlstart um Geduld
-
BVB nervt sich selbst: "Darfst du nicht hergeben"
-
Freund: "Wollen wieder einmal nach Berlin"

Stadt München lässt Konzert von Roger Waters trotz Antisemitismusvorwürfen zu
Die Stadt München lässt das umstrittene Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters am 21. Mai in der Münchner Olympiahalle trotz Antisemitismusvorwürfen gegen den Musiker stattfinden. In einer Sitzung des Stadtrats sagte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch, dass Rogers in München als früherer Hauptstadt der NS-Bewegung und in Nachbarschaft des Tatorts des Olympia-Attentats von 1972 auftreten dürfe, sei "unsäglich und unerträglich". Dennoch gebe es nach einer von ihm beauftragten rechtlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern keine andere Möglichkeit.
"Es ist absolut zwingendes Recht, und kein Jurist sieht das irgendwo anders", dass ein geplantes Verbot des Roger-Waters-Konzert nicht möglich sei, sagte Reiter. Selbst falls ihn der Stadtrat einstimmig dazu auffordern würde, hätte er als Oberbürgermeister keine Handhabe und könne das Konzert nicht verbieten. Dabei bezog sich der Oberbürgermeister auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Anders als München will Frankfurt am Main das ebenfalls im Mai dort geplante Konzert von Waters absagen. Der Sänger will sich dagegen wehren. Darüber hinaus soll dieser in Hamburg und Köln auftreten.
Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, reagierte mit Enttäuschung auf die Entscheidung. "Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und für alle, die sich für ein respektvolles und tolerantes Zusammenleben einsetzen - indem sie den BDS-Unterstützer Roger Waters im Mai in München auftreten lassen, haben die staatlichen Stellen eine Chance vertan, den vielen Absichtserklärungen gegen Antisemitismus konkrete Taten folgen zu lassen", erklärte sie.
Knobloch begrüßte in der Stadtratsdebatte geäußerte Überlegungen, die rechtlichen Grundlagen so zu verändern, dass Akteuren wie Waters keine Bühne mehr geboten werden könne. "Hier muss sich schnell etwas tun, sonst steht uns das Problem bald erneut ins Haus - ganz grundsätzlich gilt: Dieses Konzert hätte niemals zugesagt werden dürfen", erklärte sie.
Zuletzt war Waters wegen Äußerungen zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine in die Kritik geraten. Er nahm im Februar auf Einladung Russlands an einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats zum Ukraine-Krieg teil und sagte in einer Videoansprache, dass der russische Angriff auf die Ukraine "nicht unprovoziert" erfolgt sei.
Waters wird darüber hinaus seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen. Ihm wird auch Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne vorgeworfen, einer antiisraelische Boykottinitiative. Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Diesen Beschluss erklärte aber das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam, worauf sich nun auch die Entscheidung für das Waters-Konzert stützt
J.Horn--BTB