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Ersatzfreiheitsstrafen belasten Gefängnisse - Keine Änderung in Aussicht
Ersatzfreiheitsstrafen belasten die ohnehin vollen Gefängnisse in Deutschland weiter. In den Bundesländern machen Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafen zwischen vier Prozent (in Hamburg) und elf Prozent (in Brandenburg) der Gefängnispopulation aus: Dies geht aus einer am Sonntag veröffentlichten Abfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in den Bundesländern hervor. Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Gefängnisstrafe, die dann verhängt wird, wenn ein Verurteilter eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlt.
Trotz des großen Aufwands wollen die Justizministerien aller 16 Bundesländern aber grundsätzlich an den Ersatzfreiheitsstrafen festhalten, wie sie dem RND mitteilten. Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) erklärte etwa: "Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre der falsche Weg." Geldstrafen könnten sonst ins Leere laufen, wenn das Druckmittel der Ersatzfreiheitsstrafe fehlt.
Mehrere Bundesländer fordern jedoch Reformen wie die Streichung des "Fahrens ohne Fahrschein" aus dem Strafrecht, um die Gefängnisse zu entlasten. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte dem RND: "Bestimmte Delikte, wie das Fahren ohne Fahrschein oder Prostitution im Sperrgebiet, müssen endlich entkriminalisiert werden." Häufig befänden sich die Betroffenen in einer prekären Lebenssituation und könnten deshalb ihre Geldstrafe nicht bezahlen.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte: "Jeder ersparte Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Gewinn für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler." Ein Gesetzentwurf des Bundes zur Abschaffung der Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein sei überfällig, sagte Limbach.
A.Zbinden--VB