-
Bundeskabinett beschließt Novelle des Energieeffizienzgesetzes
-
Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger
-
Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag
-
DFB-Team mit Schlotterbeck zum Gruppenfinale
-
Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon
-
Taliban-Vertreter erstmals zu Gesprächen mit der EU über Abschiebungen in Brüssel
-
Hitzewelle hat Teile Westeuropas fest im Griff
-
Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring
-
Sanierungsstau: Milliardenbedarf für Sanierung von kommunalen Schwimmbädern
-
UN-Generalsekretär ruft KI-Unternehmen zur Offenlegung ihrer Umweltbilanz auf
-
EU macht weiteren Schritt zur Einführung eines digitalen Euros
-
Aktuelle Stunde zu Linken-Parteitag - Linke bezeichnet Debatte als "lächerlich"
-
Gefährliche Hitze: Höchste Alarmstufen in weiten Teilen Westeuropas
-
Eisschnellläufer Maly: "Absolut gar kein Vertrauen mehr"
-
Spannungen mit Warschau: Selenskyj bleibt offenbar Ukraine-Konferenz in Polen fern
-
Gewerkschaften sehen Empfehlungen von Rentenkommission teilweise kritisch
-
Zwei weitere Labour-Abgeordnete bringen sich für Starmer-Nachfolge ins Gespräch
-
Hitzewelle in Frankreich: Atomkraftwerk Golfech heruntergefahren
-
ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag
-
FC Bayern: Gnabry trainiert erstmals mit Ball
-
WM unter Wasser: Zehntausende Fans in Philadelphia müssen Stadionplätze verlassen
-
Tschechiens Präsident klagt wegen verwehrter Nato-Gipfel-Teilnahme gegen Regierung
-
Denk: Lipowitz und Evenepoel bei der Tour "gleichberechtigt"
-
Grüne pochen auf Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent
-
EU-Abgeordnete sprechen sich für Einführung des digitalen Euros aus
-
Drei Satzbälle vergeben: Erstrunden-Aus für Lys in Bad Homburg
-
Merz sieht Koalition auf Reformkurs: Können "tragfähige Veränderungen" vornehmen
-
Zahl der Insolvenzen erreicht im ersten Halbjahr höchsten Stand seit 2013
-
Australien hält Dokumente zu Klimafonds für kleinen Inselstaat Tuvalu unter Verschluss
-
Ungarns Parlament verabschiedet Gesetz zur Korruptionsbekämpfung
-
Daten zeigen: Auch in Deutschland Anstieg von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen
-
Vergewaltigungsverfahren gegen fanzösischen Regisseur Luc Besson wird nicht neu aufgerollt
-
Frankreich erlebt heißeste Nacht seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Rentenreform: Regierung will Empfehlungen bis Jahresende vollständig umsetzen
-
Protest gegen Microsoft-Rechenzentrum im Elsass: Energieverbrauch angeprangert
-
Zahl der Insolvenzen im ersten Halbjahr auf höchstem Stand seit 2013
-
Digitaler Euro: Sparkassen- und Giroverband will Einbindung in bestehende Zahlungssysteme
-
"Robuste" Elektro-Nachfrage: EU-Neuwagenmarkt weiter im Aufwärtstrend
-
MotoGP-Weltmeister Márquez verlängert bei Ducati
-
Iran beharrt auf Kontrolle über Hormus und verwehrt IAEA Zutritt zu Atomanlagen
-
Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF
-
Aggressiv und lernunwillig: Verhalten der Schüler größte Belastung für Lehrer
-
Razzia bei mutmaßlichen IS-Mitgliedern in drei Bundesländern
-
Studie: Nur noch knapp 32 Prozent der Studiengänge zugangsbeschränkt
-
Hitze in Italien: Gesundheitsministerium ruft Alarmstufe Rot für 15 Städte aus
-
Arbeitsmarkt: Fast ein Drittel erreicht bis 2040 Rentenalter
-
Merz zur Rente: Alle Elemente des Reformpakets müssen umgesetzt werden
-
Handel: Schaden durch Ladendiebstahl steigt erstmals auf über drei Milliarden Euro
-
Tödlicher Arbeitsunfall in Windrad: Montagefehler von Arbeiter war Ursache
-
Offener Brief: Grüne kritisieren Einladung von Taliban-Vertretern nach Brüssel scharf
EuGH: Tagelange Abrissarbeiten an Hotel können volle Reiseerstattung rechtfertigen
Pauschalreisenden kann nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) selbst dann eine volle Erstattung zustehen, wenn ihnen zwar bestimmte Leistungen erbracht wurden, die Mängel aber so schwerwiegend sind, dass der Urlaub für den Reisenden "objektiv nicht mehr von Interesse ist". Ob dies bei zwei polnischen Urlaubern der Fall war, die mit umfangreichen Abrissarbeiten an ihrem Hotel konfrontiert waren, muss nun ein polnisches Gericht entscheiden, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte. (Az. C-469/24)
Die beiden polnischen Urlauber waren bei ihrem All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien am Tag nach ihrer Ankunft durch Lärm geweckt worden, der beim Abriss der Schwimmbecken ihres Hotels entstand. Den Abriss hatten die albanischen Behörden angeordnet. Diese Arbeiten dauerten vier Tage von morgens bis abends und führten zum vollständigen Abriss der Schwimmbecken, der Strandpromenade sowie des gepflasterten Abstiegs zum Meer.
Zudem hätten die Urlauber unter anderem für ihre Mahlzeiten in langen Schlangen anstehen müssen, teilte der EuGH mit. Überdies sei während der letzten drei Tage des Aufenthalts mit neuen Bauarbeiten begonnen worden, um das Hotel um eine fünfte Etage aufzustocken.
Die Reisenden forderten vor einem Gericht in Polen die volle Erstattung des Reisepreises sowie Schadenersatz. Das polnische Gericht bat den EuGH um Klarstellung, welche Rechte den Reisenden aus der EU-Pauschalreiserichtlinie zustehen.
Hierzu stellte der EuGH nun fest, dass auch "bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags" dem Reisenden eine volle Erstattung zustehen könne, "selbst wenn ihm bestimmte Leistungen erbracht wurden". Dies sei dann der Fall, "wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird". Es sei Sache des nationalen Gerichts, "unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen, ob dies der Fall ist".
Zur Frage, ob die Abrissarbeiten als "unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand" betrachtet werden können, welcher den Reiseveranstalter von seiner Schadensersatzpflicht befreit, wies der Gerichtshof darauf hin, dass diese Arbeiten auf einen "Akt der öffentlichen Gewalt zurückzuführen" seien. Das polnische Gericht müsse deshalb prüfen, ob Veranstalter oder Betreiber im Vorfeld darüber informiert waren. Dann könne der Abriss nicht als unvorhersehbar angesehen werden - und folglich der Veranstalter auch nicht von seiner Schadenersatzpflicht gegenüber den Reisenden befreit werden.
L.Stucki--VB