-
Nach Kompany-Schock: Bayern gewinnt in Freiburg
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Psychisch kranker Täter stand unter Drogen
-
Nach Protesten: Albaniens Regierungschef Rama kündigt härteren Kurs an
-
Knappe Final-Niederlage: Struff verpasst Krönung in Brüssel
-
"Liebliches Frankreich" und harte Ordnungspolitik: Le Pen und Bardella eröffnen Wahlkampf
-
Danks über Kompany: "Rückmeldungen sind wirklich positiv"
-
Nach fast einem Jahr Exil: Oppositionspolitikerin Machado nach Venezuela heimgekehrt
-
Netanjahu warnt Iran vor Angriffen zur Störung der Israel-Wahl
-
Präsidentschaftskandidatin Le Pen beschwört auf Parteitag französische Lebensart
-
Kramaric trifft vom Punkt: Bayers Siegesserie gerissen
-
Herbststürme: Stromausfälle und Flugausfälle in einigen Ländern Europas
-
Nach fast einem Jahr Exil: Oppositionspolitikerin Machado zurück in Venezuela
-
Wirtz führt Liverpool zum Sieg - United-Krise verschärft sich
-
Wirtz schießt Liverpool zum Sieg - United-Krise verschärft sich
-
Migrationskommissar Brunner will Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen
-
Knappes Rennen und Richtungsentscheidung: Stichwahl um Präsidentenamt in Brasilien
-
Wagner unter Druck: Hannover verliert auch Niedersachsenderby
-
Nach PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht "neues Zeitalter der Cybersicherheit"
-
Hunderttausende bei neuen Protesten in Frankreich - mehr als 1300 Festnahmen
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor
-
DHB-Frauen: Sieg verspielt, EM-Form bestätigt
-
Israels Zentralbank kritisiert Netanjahus Aussagen zu "alternativer Wirtschaft"
-
Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom
-
Unterstützung für Infantino: Jordanien kritisiert AFC-Vorgehen
-
Polizei in Portugal räumt abermals Protestlager gegen Wohnungsnot
-
Sturm "Boelo": Zehntausende in Großbritannien ohne Strom - Flugausfälle in Amsterdam
-
Hamburger Abschiebebeobachterin beendet belastende Tätigkeit
-
Fast 1000 Festnahmen nach neuem Protesttag in Frankreich
-
Abdul El-Sayed setzt in Michigan auf soziale Themen und Obama
-
Frankreichs zweiter Protesttag bleibt überwiegend friedlich
-
Neuer Prix Pascal zeichnet Literatur mit KI-Beteiligung aus
-
Jotowa geht als Favoritin in Bulgariens Präsidentenwahl
-
Bundeswehr beteiligt sich an Manöver der Ukraine-Verbündeten
-
Audi plant neues SUV-Werk mit 4500 Jobs in Georgia
-
Trump erwägt Umzug des Pressekorps im Weißen Haus
-
60-Jähriger bei antisemitischem Angriff in Berlin verletzt
-
Kompanys Zusammenbruch lenkt Blick auf Belastung der Trainer
-
Israelische Armee räumt Häuser von 2000 Menschen in Hebron
-
Wenige Tage vor Parlamentswahl: Israel startet Großoffensive im Westjordanland
-
Gratz überzeugt beim Auftaktsieg von Braathen
-
Trotz Ukraine-Krieges: Russland richtet Gewichtheben-WM aus
-
Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg
-
Präsidentenstichwahl in Brasilien: Rechtsgerichteter Kandidat Bolsonaro gibt Stimme ab
-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag
Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über einen von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit. Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht, es wird erst in einigen Wochen bis Monaten erwartet. Das Gericht prüft, ob die Bundesländer die Erhöhung ablehnen durften oder ob das gegen die Verfassung verstieß. Denn die Länder müssen die Empfehlung der Kommission normalerweise umsetzen, nur in Ausnahmefällen dürfen sie sich anders entscheiden. Dazu ist ein besonderer, tragfähiger Grund notwendig, der überprüft werden kann; in die Inhalte der Programme darf sich die Politik nicht einmischen.
Einen solchen Grund gebe es nicht, argumentierte ZDF-Intendant Norbert Himmler vor Gericht. Er betonte, dass es ohne freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung keine Demokratie gebe. "Wie sollen wir auf das zunehmende Technologie- und Meinungsmonopol internationaler Konzerne reagieren, wenn uns die Mittel fehlen?" fragte er.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte, wie das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktioniert. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berichterstattung diene "der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und ist schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung", sagte er. Der Medienstaatsvertrag gebe vor, "dass die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen."
Die Länder argumentierten, dass sie sich daran gehalten hätten. Auch ohne die Beitragserhöhung sei der Finanzbedarf der Sender gedeckt gewesen. Die Rundfunkfreiheit sei also gewahrt worden, sagte der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Er wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Diese Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, jedes Bundesland ernennt ein Mitglied. Sie überprüft die Angaben der Sender und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Länder auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest.
Im aktuellen Streitfall empfahl die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Beitrags auf 18,94 Euro ab Januar 2025. Für das ZDF hätte das nach Gerichtsangaben Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro bedeutet, für die ARD-Anstalten von 815 Millionen Euro. Die Länder beschlossen aber Ende 2024, dass der Beitrag für zwei Jahre nicht steigen solle. Die Sender könnten stattdessen bei Engpässen auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage zurückgreifen, erklärten sie. ARD und ZDF erhoben Verfassungsbeschwerden, als die Ablehnung feststand.
Die Lage änderte sich überraschend, als die KEF im Februar dieses Jahres ihre Empfehlung änderte. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Sparplänen in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte.
Trotz der neuen Entwicklungen hielten ARD und ZDF an ihren Beschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendantinnen und Intendanten aller in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie des ZDF an, außerdem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF.
Selbst nach dem anstehenden Urteil dürfte der Streit aber nicht beendet sein. Über die neueste KEF-Empfehlung haben die Länder noch nicht entschieden, und einfach wird das angesichts der drei Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wohl nicht.
"Für uns in den Ländern, in denen jetzt gewählt wird, stehen ganz andere Themen im Vordergrund", sagte Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU). Der Anwalt des ZDF, Christian von Coelln, sprach sich für eine entsprechende Anordnung des Gerichts aus, dass der Rundfunkbeitrag ab 2027 auf 18,64 Euro steigen solle - so wie es die KEF zuletzt empfahl.
F.Fehr--VB