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ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag
Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Dieses will herausfinden, ob die Bundesländer gegen die Erhöhung stimmen durften oder ob das gegen die Verfassung verstieß. Denn die Länder müssen die Empfehlung der Kommission normalerweise umsetzen, nur in Ausnahmefällen dürfen sie sich anders entscheiden. Dazu ist ein tragfähiger Grund notwendig; in die Inhalte der Programme darf sich die Politik nicht einmischen.
Einen solchen Grund gebe es nicht, argumentierte ZDF-Intendant Norbert Himmler vor Gericht. Außerdem sei das Verfahren nicht geregelt gewesen. Er betonte, dass es ohne freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung keine Demokratie gebe. "Wie sollen wir auf das zunehmende Technologie- und Meinungsmonopol internationaler Konzerne reagieren, wenn uns die Mittel fehlen?" fragte er.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte zu Beginn der Verhandlung, wie das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktioniert. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berichterstattung diene "der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und ist schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung", sagte er. Der Medienstaatsvertrag gebe vor, "dass die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen."
Die Länder argumentierten, dass sie sich daran gehalten hätten. Auch ohne die Beitragserhöhung sei der Finanzbedarf der Sender gedeckt gewesen. Die Rundfunkfreiheit sei also gewahrt worden, sagte der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Er wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Diese Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, jedes Bundesland ernennt ein Mitglied. Sie überprüft die Angaben der Sender und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Länder auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest.
Im aktuellen Streitfall empfahl die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Beitrags auf 18,94 Euro ab Januar 2025. Für das ZDF hätte das nach Gerichtsangaben Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro bedeutet, für die ARD-Anstalten von 815 Millionen Euro. Die Länder beschlossen aber Ende 2024, dass der Beitrag für zwei Jahre nicht steigen solle. Die Sender könnten stattdessen bei Engpässen auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage zurückgreifen, erklärten sie.
ARD und ZDF erhoben Verfassungsbeschwerden. Sie verweisen darauf, dass die Rücklagen bereits in die KEF-Empfehlung einbezogen waren. Länderanwalt Kube wiederum sagte, dass die Rücklagen prinzipiell abgebaut werden müssten.
Die Lage änderte sich überraschend, als die KEF im Februar dieses Jahres ihre Empfehlung änderte. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Sparplänen in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte.
Trotz der neuen Entwicklungen hielten ARD und ZDF an ihren Beschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendantinnen und Intendanten aller in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie des ZDF an, außerdem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF.
Ein Urteil sollte am Dienstag noch nicht gesprochen werden. Es fällt meist einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung. Selbst danach dürfte der Streit aber nicht beendet sein. Über die neueste KEF-Empfehlung haben die Länder noch nicht entschieden, und einfach wird das angesichts der drei Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wohl nicht. "Für uns in den Ländern, in denen jetzt gewählt wird, stehen ganz andere Themen im Vordergrund", sagte etwa Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) vor Gericht.
D.Schaer--VB