-
Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Mindestens zwölf Tote bei Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform
-
Sechs Tote durch Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Trump-Regierung will Abgasnormen für Lastwagen aufweichen
-
Marokko geknickt: "Müssen Köpfe hochnehmen"
-
Schlag auf die Ferse, aber: Mbappé "geht es gut"
-
Trump und Netanjahu beraten per Telefon über Iran-Krieg
-
Traumtor nach Elfmeter-Patzer: Mbappé lässt Frankreich jubeln
-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
Land NRW bekommt keine Negativzinsen aus Schuldscheindarlehen von Bank
Das Land Nordrhein-Westfalen ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, von einer Bank Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen zu erstreiten. Der elfte Zivilsenat in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass die Umkehrung der Zahlungen vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer hier nicht möglich sei. (Az. XI ZR 544/21)
Das Land und die Bank, die Rechtsvorgängerin der DZ HYP AG, hatten 2007 den Vertrag über das Darlehen geschlossen. Dabei vereinbarten sie einen Zinssatz von höchstens fünf Prozent, der sich an einem Referenzzinssatz orientierte, aber keine Untergrenze. Nach Überweisung der Summe stellte Nordrhein-Westfalen der Bank fünf Schuldscheine über je 20 Millionen Euro aus.
Ab März 2016 errechnete sich aus Anwendung der Zinsformel ein negativer Wert. Bis zum Ende der Laufzeit im Frühling 2017 ergab das einen Betrag von knapp 160.000 Euro. Diesen forderte das Land von der Bank. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte es Erfolg, das Oberlandesgericht gab in der Berufung aber der Bank recht.
Ebenso entschied nun der BGH und wies die Revision Nordrhein-Westfalens zurück. Ein Zins sei im Rechtssinn ein Entgelt für den Gebrauch von zeitweilig überlassenem Kapital, erklärte der BGH. Er könne nicht negativ werden: Würde die Grenze von null Prozent erreicht, müsse der Darlehensnehmer keine Zinsen mehr zahlen.
J.Horn--BTB