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Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
Im Streit um die Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Gericht einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss setzte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag die sofortige Vollziehung eines umstrittenen Beschlusses des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses vom März aus. (L 7 KA 11/26 KL ER)
Mit diesem Beschluss hatte das Gremium zum 1. April 2026 eine Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Therapiestunden um viereinhalb Prozent verfügt. Dagegen reichte die KBV Klage ein, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Das LSG gewährte aber nun Eilrechtsschutz mit der Folge, dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.
Das Landessozialgericht sieht demnach eine Verzerrung der für die Kürzung der Vergütung zugrunde gelegten Zahlen. Diese basiere auf der Annahme, dass der für eine voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis erzielbare Umsatz im Jahre 2026 deutlich höher liege als der Umsatz einer typischen fachärztlichen Praxis. Allerdings seien für die Fachärzte Abrechnungszahlen des Jahres 2024 zugrunde gelegt worden, für eine psychotherapeutische Praxis hingegen Zahlen für 2026.
Unabhängig davon ordnete das LSG die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses dargelegt habe. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, war noch offen.
Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der KBV sowie des Kassenspitzenverbands (GKV) an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Die GKV forderte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung, die KBV lehnte dies ab.
Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung.
G.Frei--VB