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Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge des Grünen-Gesundheitspolitikers Janosch Dahmen und des Linken-Politikers Ates Gürpinar dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz gab Karlsruhe grünes Licht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung wegen der massiven finanziellen Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Beim Gesetzentwurf für die Reform gab es zahlreiche kurzfristige Änderungen. Die Oppositionspolitiker kritisierten, dass sie nicht genügend Zeit hätten, um diese durchzuarbeiten. Das Gericht lehnte ihre Eilanträge aber ab, zunächst ohne nähere Begründung.
Wegen des Heizungsgesetzes hatte sich die Linksfraktion an das Gericht gewandt. Sie argumentierte, dass die Abgeordneten nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen auf das Klima bekommen hätten. Darum wollte sie verhindern, dass noch vor der Sommerpause darüber abgestimmt wird.
Auch diese Klage scheiterte aber nun. Union und SPD wollen mit der Reform den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich machen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
D.Schaer--VB