-
Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Mindestens zwölf Tote bei Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform
-
Sechs Tote durch Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Trump-Regierung will Abgasnormen für Lastwagen aufweichen
-
Marokko geknickt: "Müssen Köpfe hochnehmen"
-
Schlag auf die Ferse, aber: Mbappé "geht es gut"
-
Trump und Netanjahu beraten per Telefon über Iran-Krieg
-
Traumtor nach Elfmeter-Patzer: Mbappé lässt Frankreich jubeln
-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
BGH verhandelt über Zitieren aus Tagebuch von früherem Warburg-Bankchef Olearius
Ein Zeitungsartikel und seine Folgen haben am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Es ging um den Cum-Ex-Skandal und einen seiner mutmaßlichen Protagonisten, den früheren Chef der Warburg-Bank, Christian Olearius. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte in einem Artikel über den Skandal auf ihrer Internetseite im September 2020 aus Tagebüchern von Olearius zitiert. (Az. VI ZR 116/22)
Die Tagebücher waren zuvor im Ermittlungsverfahren gegen den Banker wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Olearius ging gerichtlich gegen die Veröffentlichung der Passagen vor und hatte damit größtenteils Erfolg.
Das Oberlandesgericht Hamburg verbot der Zeitung das wörtliche Zitieren der meisten Stellen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass es sich um amtliche Dokumente eines Strafverfahrens handle. Das Gesetz solle von solchen Verfahren Betroffene vor vorzeitiger Bloßstellung schützen.
Dieses Urteil prüfte der Bundesgerichtshof nun. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob hier zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden muss - oder ob eine solche Veröffentlichung in jedem Fall verboten ist.
Der Anwalt der Zeitung argumentierte, dass es in den zitierten Tagebuchauszügen und im Artikel gar nicht um die Vorwürfe gegen Olearius selbst ging, sondern um eine mögliche Einflussnahme der Politik. Zudem habe sich Olearius selbst an Medien gewandt und diesen eine Tagebuchseite zur Verfügung gestellt. In einem solchen Fall müsse es der Presse möglich sein zu sagen: "Blättere mal etwas weiter im Tagebuch, da stehen noch ganz andere Dinge drin."
Er bezweifelte zudem, dass es sich tatsächlich um amtliche Dokumente handelte. Schließlich würden vor allem bei Ermittlungen zu Wirtschaftsstraftaten regelmäßig große Mengen von Schriftstücken beschlagnahmt, sagte er. Als amtliche Dokumente könnten höchstens solche gelten, die ähnlich wichtig seien wie die Anklageschrift.
Olearius' Anwältin sah das Ganze anders. Sie verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den 80er Jahren, derzufolge das Verbot wörtlicher Zitierung in solchen Fällen die Pressefreiheit nur geringfügig beeinträchtige.
Eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit würde hier dazu führen, dass die "Durchstecherei, die allenthalben üblich ist", noch verstärkt würde, sagte sie. Es könnte der Eindruck entstehen, dass Justiz und Journalismus "unstatthaft zusammenarbeiten".
Durch die Veröffentlichung der Tagebuchauszüge in verschiedenen Medien war bekannt geworden, dass Olearius sich mehrmals mit dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, der damals Hamburger Bürgermeister war. Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete im Jahr 2016 auf die Rückzahlung von 47 Millionen Euro durch die Warburg-Bank.
In Hamburg arbeitet seit November 2020 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss und geht der Frage nach, ob Scholz Einfluss auf die Entscheidung der Finanzbehörden nahm. Scholz gibt an, sich an den Inhalt der Treffen nicht erinnern zu können.
Olearius selbst wird sich demnächst vor dem Landgericht Bonn wegen des Vorwurfs der besonders schweren Steuerhinterziehung in 14 Fällen verantworten müssen. Beim Cum-Ex-Skandal handelte es sich um das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Investoren schoben Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragssteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für illegal.
Eine Entscheidung zu den Tagebuchauszügen verkündete der Bundesgerichtshof am Dienstag noch nicht. Sie soll in einigen Wochen fallen.
J.Bergmann--BTB