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Verurteilte US-Bluttest-Unternehmerin Holmes muss Haftstrafe antreten
Die zu elf Jahren Haft verurteilte frühere US-Bluttest-Unternehmerin Elizabeth Holmes muss jetzt doch ihre Gefängnisstrafe antreten. Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Kalifornien lehnte am Dienstagabend (Ortszeit) einen Antrag der 39-Jährigen auf Haftverschonung während des laufenden Berufungsverfahrens ab. Ein neuer Termin für einen Haftantritt wurde noch nicht festgelegt.
Holmes hätte ihre Haftstrafe eigentlich schon im April antreten sollen. Sie legte dann aber in letzter Minute einen Antrag ein, bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß bleiben zu können. Damit scheiterte die zweifache Mutter jetzt.
Die Gründerin des Bluttest-Unternehmens Theranos war im Januar 2022 in vier Punkten des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen und im November zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember legten ihre Anwälte Berufung gegen das Urteil ein.
Holmes hatte Theranos 2003 im Alter von nur 19 Jahren gegründet. Die Firma warb mit einer vermeintlich revolutionären Technologie für besonders schnelle, effektive und kostengünstige Bluttests. Die charismatische Jungunternehmerin wurde als Tech-Pionierin gefeiert und gewann finanzkräftige Investoren und prominente Unterstützer wie Ex-Außenminister Henry Kissinger und den Medienmogul Rupert Murdoch.
Die 39-Jährige selbst wurde zur Milliardärin. Dann deckten Berichte des "Wall Street Journal" auf, dass die Bluttest-Technologie gar nicht funktionierte.
Holmes hat stets bestritten, Investoren betrogen zu haben. Sie räumte zwar Fehler ein, beteuerte aber, an das Potenzial ihrer Technologie geglaubt zu haben. Sie machte außerdem ihren Ex-Freund und früheren Geschäftspartner Ramesh "Sunny" Balwani für den Skandal verantwortlich. Dieser wurde ebenfalls des Betrugs schuldig gesprochen und zu knapp 13 Jahren Haft verurteilt.
H.Seidel--BTB