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Missbrauch an Schulen: Frankreich will Betreuer stärker kontrollieren
Nach Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle an Schulen in Frankreich will das Parlament die Kontrollen für Betreuer verschärfen. Diese müssen künftig bei der Einstellung eine Art Führungszeugnis vorlegen und es alle drei Jahre erneuern. Das geht aus einem Gesetzesvorschlag hervor, den die Nationalversammlung in der Nacht zum Dienstag einstimmig verabschiedet hat. Er muss noch vom Senat verabschiedet werden, um in Kraft zu treten.
Betreuer, gegen die ein Missbrauchsverdacht vorliegt, sollen in einer schwarzen Liste erfasst werden, um den Wechsel an andere Schulen zu verhindern. Das Gesetz sieht auch eine verschärfte Kontrolle der überwiegend katholischen Privatschulen vor.
Auslöser des Gesetzes waren zahlreiche Missbrauchsfälle an einer katholischen Schule in Südwestfrankreich. In den vergangenen Monaten waren zudem zahlreiche Missbrauchsfälle in der Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern bekannt geworden. Das Gesetz sieht die Einführung eines nationalen Gedenktags für minderjährige Missbrauchsopfer am 19. November vor.
Für eine ursprünglich geplante Regelung, im Fall von Missbrauch das Beichtgeheimnis aufzuheben, fand sich im Parlament dagegen letztlich keine Mehrheit: Ein Paragraph, wonach Priester verpflichtet werden sollten Missbrauch zu melden, von dem sie in der Beichte erfahren, wurde nach Protesten des konservativen Lagers gestrichen.
Nach Angaben des französischen Bildungsministeriums wurden im laufenden Jahr bislang 255 Fälle sexistischer und sexueller Übergriffe von Lehr- und Betreuungspersonal auf Schülerinnen oder Schüler gemeldet.
Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit nach eigenen Angaben wegen Vorfällen an 84 Vorschulen sowie rund 20 Grundschulen und zehn Kindertagesstätten. In Paris wurden seit Beginn des Jahres 78 Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder suspendiert, unter ihnen 31 wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe. In zwei Prozessen gegen ehemalige Betreuer forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen. Die Urteile stehen noch aus.
A.Kunz--VB