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CDU-Innenpolitiker Krings fordert Änderung von Doppelpass-Gesetz
Angesichts der steigenden Zahl von Einbürgerungen von Doppelstaatlern hat der CDU-Innenexperte Günther Krings eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gefordert. "Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung", sagte Krings am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Hier müssen wir gesetzgeberisch reagieren." Er sehe "dringenden Handlungsbedarf".
Krings schlug vor, die rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, "dass Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen auch wieder leichter verlieren können". Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Gerade bei schweren Straftätern und Extremisten, die nach der Einbürgerung Verbrechen begehen, gibt es ein hohes öffentliches Interesse am Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft."
Zwar sei der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern jetzt schon möglich, sagte Krings AFP. "Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen aber absolut nicht aus", kritisierte er. "Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht - aber nicht im Inland?"
Krings bezog sich auf neue Zahlen, die der Mediendienst Integration am Dienstag vorgelegt hatte. Demnach entscheidet sich ein großer Teil der Neu-Eingebürgerten, neben dem deutschen Pass auch die alte Staatsangehörigkeit zu behalten. Deren Quote lag dem Mediendienst Integration zufolge in den untersuchten Städten zwischen 85 und 98 Prozent.
Seit der von der Ampel-Koalition verabschiedeten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 können Eingebürgerte ihre vorherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten und mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Zuvor war dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
F.Stadler--VB