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SPD will hohe Erbschaften stärker besteuern und System vereinfachen
Die SPD will hohe Erbschaften künftig stärker besteuern und das derzeitige System gerechter und einfacher machen. In einem am Dienstag von der Fraktion vorgestellten Konzept schlagen die Sozialdemokraten Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vor. Kritik kam vom Koalitionspartner Union und aus Teilen der Wirtschaft, die Steuererhöhungen ablehnen und eine Abwanderung von Betrieben fürchten.
Jährlich würden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt - zuletzt seien durch etliche Ausnahmen aber nur gut neun Milliarden Euro davon versteuert worden, beklagte Fraktionsvize Wiebke Esdar. Besteuert werde zudem nach dem Motto: "Wer wenig erbt, zahlt proportional viel. Wer viel erbt, zahlt nahezu gar nichts." Das sei ungerecht und müsse reformiert werden.
Nach dem Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert.
Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, außerdem soll die Steuerzahlung auf 20 Jahre gestreckt werden können. Das werde vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten. "Das bedeutet, dass die allermeisten Unternehmen gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen", sagte Esdar. Verschonungsregelungen sollen abgeschafft werden, sie galten bislang vor allem für das Betriebsvermögen.
Künftig soll es nur noch eine Steuerklasse mit progressiv steigenden Steuersätzen geben. Konkrete Steuersätze nannte die SPD noch nicht, das soll in den Verhandlungen mit der Union ausgearbeitet werden. Nach zunächst erwarteten Mindereinnahmen rechnen die Sozialdemokraten mit zusätzlichen Einnahmen "im einstelligen niedrigen Milliardenbereich", die in den nächsten Jahren ansteigen dürften.
Während die SPD betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden, fürchtet die Union umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde. CSU-Chef Markus Söder lobte zwar die geplante Erhöhung der Freibeträge, bezeichnete die geplanten Änderungen beim Betriebsvermögen aber als "Einladung zur Auswanderung". Es gehe hier außerdem darum, Streit in der Koalition anzetteln zu wollen, sagte er am Rande einer Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bezeichnete den vorgesehenen Freibetrag von fünf Millionen Euro als "unverhältnismäßig niedrig, sodass in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig würden". Dieser Betrag wäre bei einer Bewertung von Betrieben schnell erreicht.
Von einem "sinnvollen Schritt" sprach hingegen der Ökonom Sebastian Dullien vom IMK der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Die SPD spricht das wichtige Problem an, dass die Erbschaftsteuer in Deutschland oft insbesondere von sehr reichen Erben umgangen oder massiv gemindert wird." Auch die Arbeiterwohlfahrt findet es "schlicht richtig, Menschen mit sehr hohen Vermögen stärker als bisher" zu beteiligen.
Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek begrüßte die Pläne - die Erbschaftsteuer sei in ihrer jetzigen Form "eine der ungerechtesten Steuern im Land". Sie warf der SPD aber vor, bei der Linken abzuschreiben und sprach angesichts anstehender Landtagswahlen von einem "absolut durchschaubaren Manöver". BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zeigte sich überzeugt, dass die Forderungen der SPD "ganz sicher in dieser Legislaturperiode nicht kommen". Wäre es der Partei ernst, "hätte sie es in den Koalitionsvertrag hineinverhandeln müssen".
Bevor es einen konkreten Gesetzentwurf gibt, soll nun noch das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet, das sich derzeit mit Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen beschäftigt. Hierzu ist eine Entscheidung noch in diesem Jahr, laut Gericht "jedoch noch nicht in den nächsten Monaten" zu erwarten.
C.Stoecklin--VB