Volkswacht Bodensee - Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an

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Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an
Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an / Foto: © AFP/Archiv

Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will möglichst bis zum nächsten Sommer ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handyaufnahmen durchsetzen. Ein Gesetzesvorschlag werde voraussichtlich Anfang kommenden Jahres auf dem Tisch liegen, sagte Hubig am Freitag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, "dass wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, dass sie sich frei bewegen können".

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Es geht um Fälle, in denen jemand gezielt Körperteile eines anderen Menschen filmt oder fotografiert, um sich "gegebenenfalls sexuell daran zu erregen", wie Hubig sagte. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. "Wir tüfteln an dieser Norm, weil es ist nicht einfach, soziales Verhalten von wirklich strafwürdigem Verhalten abzugrenzen", sagte Hubig. Wenn es gut laufe, könne das Gesetz "vor der Sommerpause nächstes Jahr" wirksam werden.

"Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und auch für viele Frauen, auch zum Teil auch Männer, ein echtes Problem geworden ist", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.

Auf ihrem turnusmäßigen Treffen vereinbarten die Justizminister von Bund und Ländern darüber hinaus, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben. Von 2027 bis 2029 wird der Bund dafür insgesamt bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen, die Mittel kommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem eine bundeseinheitliche Justizcloud, der Einsatz Künstlicher Intelligenz und die Möglichkeit von Online-Klageverfahren. Außerdem soll die Justiz um 2000 Mitarbeiter verstärkt werden. Von 2023 bis 2026 kommen vom Bund für Digitalprojekte in der Justiz bereits bis zu 200 Millionen Euro.

Die Länderjustizminister forderten ferner per Beschluss die Prüfung von Maßnahmen gegen hybride Angriffe auf Deutschland, wie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionageverdacht. "Spionage, Sabotage und Desinformation haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren", erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Auf Antrag aus Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen sprach sich die Justizministerkonferenz für eine Änderung des Asylgesetzes aus, um Verfahren künftig nicht nur nach Herkunftsstaaten, sondern auch nach den jeweiligen Dublin-Zielstaaten zu bündeln. Dabei geht es um Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist. Verwaltungsgerichte könnten sich für bestimmte Zielstaaten spezialisieren, was solche Verfahren beschleunigen würde, heißt es in dem Beschluss. Dafür bedarf es einer Gesetzesänderung auf Bundesebene.

T.Ziegler--VB