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OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten
Ein früherer Unterstützer der rechtsextremistischen Szene darf in Sachsen ein Referendariat als angehender Jurist antreten. Dem Mann sei kein strafbares politisches Verhalten vorzuwerfen und nur dies könne laut Gesetzeslage in Sachsen eine Verweigerung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst rechtfertigen, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 B 267/25)
Trotz Zweifeln an der Eignung des Antragsstellers sah sich der OVG-Senat demnach an einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen von 2022 gebunden. Danach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung des Referendariats rechtfertigen, also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.
Daher habe das OVG "trotz Zweifeln in der Sache" die Frage nicht anders entscheiden können, obwohl inzwischen auch das Bundesverwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertreten hat. Mit einem Urteil vom Oktober 2024 stellte das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines rechtsextremen Aktivisten klar, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen.
Der am OVG behandelte Fall betraf einen angehenden Juristen, der lange Zeit in rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein Ein Prozent e.V., aktiv war. Versuche, in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen aufgenommen zu werden, scheiterten zunächst vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Verwaltungsgericht Dresden.
Vor dem OVG hatte er nun aufgrund der Rechtslage Erfolg. Dem Antragsteller sei kein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Der juristische Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine zweijährige praktische Ausbildung, die auf das zweite Staatsexamen vorbereitet und für Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Anwalt qualifiziert.
F.Fehr--VB