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UBC-Professorin verteidigt Polizeieinsatz gegen Steven Galloway als Fürsorgeakt
Steven Galloway klagt auf Schadensersatz wegen übler Nachrede. Eine Professorin der University of British Columbia hat vor Gericht ausgesagt, dass der Anruf bei den Notdiensten im Jahr 2015 kein sadistischer Akt war, sondern eine Maßnahme zur Lebensrettung, nachdem der Autor Suizidgedäußert hatte.
VANCOUVER — Im laufenden Zivilprozess des kanadischen Autors Steven Galloway gegen seine Anschuldigerin und weitere Parteien hat eine Professorin der University of British Columbia (UBC) ihre Rolle bei der Eskalation einer Krisensituation vor über sieben Jahren verteidigt. Annabel Lyon bestritt, dass die Entscheidung, die Polizei zu rufen, als sadistische Handlung dargestellt werden könne, und charakterisierte den Eingriff vielmehr als notwendigen Akt der Fürsorge.
Galloway, der preisgekrönte Autor des Romans „The Cellist of Sarajevo“, klagt auf Schadensersatz wegen übler Nachrede. Die Vorwürfe sexueller Belästigung durch seine ehemalige Studentin, die im Prozess unter dem Pseudonym A.B. genannt wird, wurden von einer vom Universitätsrat eingesetzten ehemaligen Richterin als nicht bewiesen eingestuft. Galloway wurde nach den Vorwürfen entlassen, gewann jedoch 2018 ein Schiedsverfahren gegen die Universität.
Lyon, heute Direktorin der Fakultät für kreatives Schreiben an der UBC, trat am Dienstag als erste Zeugin der Verteidigung von A.B. vor dem Obersten Gerichtshof von British Columbia auf. Sie erklärte, dass sie und andere Kollegen im November 2015 schockiert waren, als die Vorwürfe bekannt wurden. Lyon gab an, dass sie A.B. geglaubt habe und diese Informationen auf deren Wunsch an weitere Kolleginnen weitergeleitet habe.
Der zentrale Punkt der Anhörung betraf die Ereignisse vom 15. und 16. November 2015. Lyon berichtete, dass sie von einem Kollegen über die Vorwürfe informiert wurde und sich daraufhin mit A.B. in Verbindung setzte. Am Abend des 15. November versuchte Galloway, der sich zu dieser Zeit in Ohio aufhielt, mehrmals telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Als Lyon den Anruf entgegennahm, hörte sie, dass Galloway weinte und äußerte: „Ich sollte mich einfach umbringen.“ Lyon sagte aus, dass sie daraufhin mit zwei anderen Kolleginnen diskutierte. Eine von ihnen rief schließlich die Notrufnummer 911. Die Polizei erschien im Hotelzimmer Galloways.
Obwohl die Polizei Lyon später informierte, dass Galloway nicht suizidgefährdet wirke, bestand Lyon auf ihrer Einschätzung, er sei „manipulativ“. Sie erfuhr später, dass er ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Lyon sagte, sie habe Erleichterung verspürt, weil sie dachte: „Er ist sicher. Zumindest für heute Nacht ist er sicher.“
Galloway hat den Vorfall als „erschreckend“ beschrieben und ausgesagt, dass die Einweisung in das Krankenhaus der schrecklichste Ort seines Lebens gewesen sei. Unter Kreuzverhör durch Galloways Anwalt Daniel Burnett gab Lyon zu, dass sie den Kontakt nach dem Vorfall abgebrochen habe, da ihr von Universitätsadministratoren untersagt worden war, mit Galloway zu kommunizieren.
Sie erklärte, sie habe die Regel nur gebrochen, um den nächtlichen Anruf anzunehmen, weil ihre Vorgesetzten gewarnt hatten, dass sie sich nicht in die Augen schauen könnten, wenn sie ihn ignoriert hätten, falls er eine Gefahr für sich selbst darstelle. Lyon bezeichnete Galloway als „nervigen kleinen Bruder“ und erwähnte, dass ihre Familien zuvor befreundet gewesen seien.
Lyon betonte, dass sie sich bemüht habe, in der Rolle einer neutralen Vermittlerin zwischen A.B. und einer weiteren ehemaligen Studentin zu agieren, die weitere Beschwerden sammeln wollte. Sie argumentierte, dass eine vorläufige Suspendierung Galloways notwendig gewesen sei, um anderen Betroffenen Sicherheit bei der Meldung von Vorwürfen zu geben.
Der Prozess dauert am Mittwoch fort.
F.Wagner--VB