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Gericht: Antiisraelische Demonstration in Frankfurt am Main darf stattfinden
Eine antiisraelische Demonstration in Frankfurt am Main darf einer Gerichtsentscheidung zufolge wie geplant am Samstag stattfinden. Das Verbot sei rechtswidrig und aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Freitag mit. Demnach konnte die Stadt ein Verbot der Versammlung im Vorfeld nicht rechtfertigen. (Az.: 5 L 1245/25.F)
Konkret geht es um einen Protest unter dem Motto "Stoppt den Krieg" in der Innenstadt. Dieser steht im Zusammenhang mit dem gegen Israel gerichteten sogenannten Al-Kuds-Tag. Die Stadt verbot die Kundgebung am Donnerstag. Dagegen gingen die Organisatoren mit einem Eilantrag gerichtlich vor.
Das Verwaltungsgericht gab ihnen nun Recht. Um ein Verbot vor der Veranstaltung zu rechtfertigen, brauche es laut hessischem Versammlungsfreiheitsgesetz eine Gefährdung von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang. Mutmaßungen seien irrelevant.
Die Vorerfahrungen mit früheren entsprechenden Versammlungen ließen nicht erkennen, dass das Verbot als schärfster Eingriff in die Grundrechtsausübung gerechtfertigt sei, befand das Gericht. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit sei ohne Bedeutung, dass die Stadt mit antisemitischen und israelfeindlichen Äußerungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit rechne.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. Nach Angaben der Stadt finden in der Innenstadt am Samstag auch drei Demonstrationen gegen den Al-Kuds-Tag statt. Auch in mehreren weiteren Städten bundesweit sind Demonstrationen und Gegenproteste geplant.
R.Buehler--VB