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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle
Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.
Nach Feststellungen des Landgerichts hatte der zur Tatzeit in der Justizvollzugsanstalt Burg inhaftierte Mann seine 35-jährige Ehefrau im April 2025 während des Aufenthalts in einem Langzeitbesuchsraum so stark gewürgt, dass diese das Bewusstsein verlor und später starb.
Während des Prozesses hatte der Beschuldigte von einem Unfall bei einvernehmlichem, gewaltbetontem Sex gesprochen. Dies sah das Gericht nach der Beweisaufnahme als widerlegt an. Laut Bundesgerichtshof gab es in dem Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler zulasten des Mannes.
R.Fischer--VB