-
Burnham will Obdachlose bis Weihnachten von der Straße holen und Teil seines Gehalts spenden
-
Trump plant Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr
-
Trump bringt Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr ins Spiel
-
Heim-WM ohne Satou Sabally: "Muss auf meinen Körper hören"
-
Hackerangriff in Berlin: Offenbar keine sensiblen Daten erbeutet
-
Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche
-
DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich
-
Kim Jong Uns Schwester: "Ich weiß absolut nichts" von Gesprächen mit Donald Trump
-
Springen: Deutscher Blitzstart in der Soers - aber Vogel patzt
-
Evakuierungen in Monschau und Belgien wegen Waldbrands aufgehoben - Lage weiter "kompliziert"
-
Goldener Schuh: Kane die "Numero uno" in Europa
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Landgericht Potsdam lässt Anklage zu
-
Tod von fünfjähriger Hind Rajab: Israel leitet strafrechtliche Ermittlungen ein
-
Stadt Monschau hebt Evakuierung wegen Waldbrands in Belgien auf
-
Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an
-
Deutschland Tour: Del Toro gewinnt Prolog
-
Schwedendemokraten-Chef strebt "für 2030 oder später" Amt des Regierungschefs an
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"
-
Schnieder: Sachsen-Anhalt muss Vorsitz von Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernehmen
-
Hockey-Frauen bestehen im WM-Krimi und sichern Zwischenrunde
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle
-
Ukraine: Chmara als Nachfolger des populären Verteidigungsministers Fedorow bestätigt
-
China kritisiert EU-Untersuchung zu Übernahme von Mediamarkt-Konzern scharf
-
Vermisste 29-Jährige aus Baden-Württemberg offenbar in Schweden von Partner getötet
-
Thüringen: AfD beantragt erneut Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Merz verurteilt Aufruf Ben Gvirs zur gezielten Tötung von Palästinensern
-
Drei Jugendliche flüchten in Hessen mit gestohlenem Auto vor Polizei
-
Britischer Premier: Bis Weihnachten soll niemand mehr auf der Straße schlafen müssen
-
US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Füllkrug-Rückkehr: "Emotion und Leidenschaft" als Lohn
-
Niedrige Gasspeicherstände: Wirtschaftsministerium beobachtet die Lage "genau"
-
Paris nennt Äußerungen des israelischen Ministers Ben Gvir "unerträglich"
-
Speyerer Bischof Wiesemann legt Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
-
Scharfe Kritik an neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
-
Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe nahe Haltestelle in München
-
Studie: Gebündelte Sozialleistungen können Armutsrisiko senken
-
Königin Camilla berichtet über Zeit nach Krebsdiagnose für Charles III.
-
Merz verurteilt Aufruf von Israels Ben Gvir zu Tötungen von Palästinensern scharf
-
"Finale dahoam"? München bewirbt sich um 2028
-
OpenAI zeigt ab Montag auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Moskau: Russland und Ukraine übergeben bei Gefangenenaustausch jeweils 103 Soldaten
-
Justizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern
-
US-südkoreanisches Manöver nach Trump-Kritik um fast die Hälfte der Zeit verkürzt
-
Hoeneß sichert Musiala Unterstützung zu: "Ich war sprachlos"
-
Merz verurteilt Äußerungen von israelischem Minister Ben Gvir scharf
-
Nord-Stream-Sabotage: Bundesanwaltschaft lässt ukrainischen Taucher erneut festnehmen
-
Kind bei Forstarbeiten in Bayern von umstürzendem Baum erschlagen
-
EZB-Chefin Lagarde warnt: Europa darf KI-Revolution nicht verpassen
-
Zweite Festnahme wegen Nord-Stream-Anschlägen: Taucher in Kroatien gefasst
-
Chinesischer Roboterhersteller Unitree feiert fulminantes Börsendebüt
Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland
Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können auch von der Deutschen Rentenversicherung rentensteigernd anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn vorher und hinterher deutsche Rentenanwartschaften erworben wurden und die Kindererziehung im Ausland dort nicht zu einer Rente führt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (Az. B 5 R 16/23 R)
Es sprach damit einer Mutter eine höhere Rente zu, die zwei ihrer drei Kinder zunächst in Österreich aufgezogen hatte. Danach lässt sich die Anerkennung der Kindererziehungszeiten auch durch nachfolgende freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse erreichen.
Die Frau war bis 1972 in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 1975 bis 1979 lebte sie mit ihrem Ehemann und den in den Jahren 1970, 1975 und 1977 geborenen Kindern in Österreich.
Während ihr Mann dort arbeitete und Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung zahlte, widmete sie sich ausschließlich der Kindererziehung. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zahlte die Mutter noch freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse ein, um die sogenannte Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.
Die österreichische Rentenversicherung stellte 52 Monate Kindererziehungszeiten fest. Wegen der dort geltenden Mindestversicherungszeit von 180 Monaten reichte dies für eine österreichische Rente aber nicht aus. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte Kindererziehungszeiten nur für das erste Kind an.
Wie nun das BSG entschied, muss die Rentenversicherung auch die Erziehungszeiten für die beiden weiteren Kinder anerkennen. Das ergebe sich aus EU-Recht, die deutschen Vorschriften seien entsprechend auszulegen.
Danach "muss die betroffene Person ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedsstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedsstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat".
Dies sei hier erfüllt. Die Klägerin habe vor der Kindererziehung in Österreich in Deutschland beitragspflichtig gearbeitet. Danach sei sie in Deutschland zwar selbstständig tätig gewesen, habe aber noch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Dass die österreichische Rentenversicherung die Zeiten anerkannt habe, stehe dem nicht entgegen, weil dies nicht zu österreichischen Rentenzahlungen geführt habe.
S.Leonhard--VB