-
Merz rechtfertigt Personalwechsel - Hoppermann wird CDU-Generalsekretärin
-
Trompete von US-Armee bei Trauerfeier auf hessischem Friedhof gestohlen
-
Schleswig-Holstein: Bauarbeiter bei Erdarbeiten an Einfamilienhaus tödlich verletzt
-
Porsche baut 5000 Stellen ab - Audi senkt Umsatzprognose für 2026
-
Selenskyj zu Treffen mit neuem Premier Burnham in Großbritannien
-
Cannabisplantage in Fachwerkhaus in Nordrhein-Westfalen entdeckt - Festnahme
-
Neuer Verkehrsminister: Bilger soll Investitionen in Infrastruktur vorantreiben
-
Unionspolitiker fordern nach CSD-Anschlag härteren Kurs gegen Gefährder
-
Bei Delfinshow in Duisburger Zoo: Drei Aktivisten springen in Becken
-
Porsche baut bis 2035 weitere 5000 Stellen ab
-
Frankreichs Präsident Macron besucht Waldbrandgebiet
-
Tödlicher Angriff auf Waffenmesse nahe Kiew: Veranstalter in Untersuchungshaft
-
Bei CSD-Anschlag in Berlin getötete Frau war 65-jährige Mutter aus Polen
-
Zwei queerfeindliche Angriffe zeitgleich in Frankfurt am Main
-
Nach Sichtungen in Ostsee: Wal taucht in Wismarer Hafen auf
-
Nach Ende der Proteste: Indische Kakerlaken-Bewegung fordert Freilassung von Demonstranten
-
Einsatzkräfte kämpfen weiter gegen Brände in Südeuropa - Verschärfung der Lage befürchtet
-
Iran-Krieg: Dritte Nacht in Folge ohne Angriffe - Teheran dementiert Gespräche
-
Söder fordert nach CSD-Attentat neue strafrechtliche Bewertung von Gefährdern
-
Franziska Hoppermann ist neue CDU-Generalsekretärin
-
Russland meldet fünf Tote durch ukrainische Drohnen - Ukraine greift Ölanlagen an
-
China-Geschäft bricht weiter ein - Audi senkt Umsatzprognose
-
CSD-Anschlag: Justizressort prüft Konsequenzen - Schon zuvor Schritte eingeleitet
-
Merz-Forderung an Bilger: "Schneller und besser werden bei Aufbruch in Deutschland"
-
Unwetter beschädigt Dutzende Gebäude in Schleswig-Holstein
-
Bericht: Merz holt Ex-Nationalspielerin Keßler ins Kanzleramt
-
Parteikreise: CDU-Bundesvorstand wählt Hoppermann einstimmig zur Generalsekretärin
-
Plastinator Gunther von Hagens im Alter von 81 Jahren gestorben
-
Berliner CSD-Verein warnt nach Anschlag vor Spaltung und Hass gegen Muslime
-
CSD-Anschlag: Berliner Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl
-
Abfällige Äußerungen Mileis lösen Eklat zwischen Argentinien und Brasilien aus
-
Ferien in ganz Deutschland: ADAC erwartet staureichstes Wochenende des Sommers
-
"Um die Ohren fliegen": Klopp erklärt Kongress-Verzicht
-
Geschäftsklima im Juli weiter verbessert - Analysten: Enwicklung unsicher
-
Völler: Kimmich bleibt tragende Säule
-
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze fordert nach CSD-Anschlag härtere Konsequenzen
-
CSU will mindestens 100.000 Drohnen für Deutschland
-
Millionen Glimmstengel und 40 Tonnen Tabak: Zoll stürmt illegale Zigarettenfabrik
-
Chaos in Italien: Pirlo ist wohl raus, Maldini droht
-
Stimmung der Unternehmen in Deutschland im Juli verbessert
-
Völler: Kimmich bleibt Kapitän
-
Infantino teilt aus: "Ihr spaltet, wir vereinen"
-
Weltrangliste: Korpatsch erstmals in den Top 50
-
Bayern-Nationalspieler starten Vorbereitung
-
Gedenken nach Anschlag bei Berliner CSD: Mahnwachen in vielen deutschen Städten
-
Dritte Nacht ohne Angriffe am Golf: Ölpreise fallen wegen Hoffnung auf Entspannung
-
Chinas Chiphersteller CXMT steigt zum wertvollsten Unternehmen des Landes auf
-
Waldbrandsituation in französischer Gironde in der Nacht "insgesamt stabil"
-
Äußerungen Mileis lösen diplomatische Krise zwischen Argentinien und Brasilien aus
-
Grand Départ in Deutschland? Prudhomme hat "große Lust"
BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)
Denn nach vorläufiger Einschätzung des BGH machte das Oberlandesgericht einige Fehler, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters ausführte. Womöglich muss der Fall also neu aufgerollt werden. Ein Urteil war das aber noch nicht, es soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Die Klägerin will zweierlei erreichen: Erstens will sie von Astrazeneca Auskunft über Erkenntnisse, die für die Beurteilung eventueller schädlicher Wirkungen wichtig sein könnten. Zweitens will sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro.
Das Oberlandesgericht lehnte einen Anspruch auf Auskunft unter anderem deswegen ab, weil nicht mehr dafür spreche, dass der Impfstoff den Schaden verursacht habe, als dagegen. Der BGH neigt aber zu der Einschätzung, dass schon die ernsthafte Möglichkeit ausreicht, dass die Impfung die Probleme verursachte. Potenziell Geschädigte sollten alle Fakten bekommen, die sie für eventuelle Schadenersatzforderungen brauchen.
Der BGH fragte sich auch, warum das Oberlandesgericht keinen Sachverständigen einschaltete. Dieses stützte sich unter anderem auf Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts und darauf, dass die EU-Kommission den Impfstoff zuließ. Daraus schloss es, dass der Nutzen des Impfstoffs das Risiko übersteige. Der BGH überlegte aber, ob möglicherweise der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu diesem Vorgehen befragt werden müsse.
Damit ein Pharmaunternehmen für einen Impfschaden haftet, muss das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko negativ sein - oder die Gesundheitsprobleme müssen entstanden sein, weil der Impfstoff nicht gemäß der wissenschaftlichen Erkenntnis gekennzeichnet war. Mit beidem argumentiert die Klägerin. Sie war 40 Jahre alt, als sie geimpft wurde, und gibt an, dass sie gar keine Impfung bekommen hätte, wenn Astrazeneca früher auf Risiken hingewiesen hätte.
In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria von Astrazeneca über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff aber aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
Der Anwalt von Astrazeneca argumentierte in Karlsruhe unter anderem mit dem "überragenden Nutzen" der Impfung. Keine Information könne zu dem Schluss führen, dass im März 2021 nicht geimpft werden sollte. Zum Zeitpunkt der endgültigen Zulassung seien 2,3 Milliarden Impfdosen Vaxzevria verimpft worden, und es habe weniger als 2000 Verdachtsfälle mit Hörproblemen gegeben, sagte er. "Die Empirie belegt glasklar, das Risiko ist verschwindend gering."
Die Klägerin zeigte sich nach der Verhandlung optimistisch. Diese habe ihr "ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben", sagte sie.
Es wäre möglich, dass der BGH den Fall zur neuen Verhandlung nach Koblenz zurückverweist oder dass er dem Europäischen Gerichtshof Fragen stellt. Es kann aber auch sein, dass er das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Wann die Richterinnen und Richter in Karlsruhe entscheiden, ist noch nicht bekannt.
T.Suter--VB