-
Gericht: Berliner Clanchef muss knapp 1,8 Millionen Euro an Rapper Bushido zahlen
-
Grönland: Trump schließt Gewalt aus - fordert aber Verhandlungen zu dessen Erwerb
-
Prinz Harry vor Gericht: Boulevardmedien haben Meghans Leben "zur Qual" gemacht
-
Leipzig: Ouédraogo fällt bis Ende März aus
-
22-Jährige sorgt bei Autounfallserie in Baden-Württemberg für Millionenschaden
-
Trump: Beendigung des Ukraine-Krieges ist Aufgabe der Nato und Europas - nicht der USA
-
Medien: Dzekos Medizincheck auf Schalke am Donnerstag
-
Trump: Werden keine Gewalt zur Übernahme Grönlands einsetzen
-
Trumps "Friedensplan" stößt weiter auf geteiltes Echo - Gründung in Davos möglich
-
Trump in Davos: Europa bewegt sich "nicht in die richtige Richtung"
-
Französischer Konzern Lactalis ruft Babynahrung in 16 Ländern zurück
-
Kronenkranich ist Zootier des Jahres 2026 - Bestand in Wildnis nimmt stark ab
-
Mit Drohnen in Wohnungen gefilmt: 41-Jähriger in Oberfranken festgenommen
-
Nach neun Zwangsmonaten im All: Nasa-Astronautin Suni Williams geht in Rente
-
Ausrufung des Kriegsrechts: Südkoreas Ex-Premier Han zu 23 Jahren Haft verurteilt
-
Mercosur-Abkommen: EU-Parlament sorgt mit EuGH-Anrufung für Verzögerung
-
Geplanter Anschlag an schwedischem Parlament: Haftstrafen für IS-Anhänger bestätigt
-
München bekommt zwei Pandas - Söder: Höhepunkt bayerisch-chinesischer Diplomatie
-
Prinz Harry zu Aussage gegen Boulevardzeitungsverlag vor Gericht in London
-
Europol zerschlägt riesiges Drogennetzwerk: Razzien auch in Deutschland
-
"Putin nutzt Kälte als Waffe": Deutschland wirft Russland Kriegsverbrechen vor
-
Streit um Grönland: Warten auf Trump in Davos
-
Festnahme in Berlin: Ilona W. soll für Russland spioniert haben
-
EU-Parlament beharrt auf Entschädigungsrechten bei verspäteten Flügen
-
Strom von Ikea: Möbelriese will deutschen Energiemarkt revolutionieren
-
EU-Parlament ruft wegen Mercosur-Abkommen den EuGH an
-
Mutmaßliche Russland-Spionin in Berlin festgenommen
-
Zverev erkämpft sich Sieg gegen Müller und steht in Runde drei
-
Kabinett beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form
-
Zwei mutmaßliche Unterstützer prorussischer Milizen in Brandenburg festgenommen
-
Krankenkassenverbände: Angebot qualitätsgeprüfter Präventionskurse wächst
-
Gislason über Portugal: "Sehr, sehr gute Mannschaft"
-
Angeschlagener Schmid nominiert: Team Deutschland komplett
-
Hausärzte warnen Koalition vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
-
Groß wie eine Honigmelone: Zoll in Köln findet geschützte Koralle in Gepäck
-
Hilfe für prorussische Milizen in Ostukraine: Zwei Festnahmen in Brandenburg
-
Mann transportiert neun Schulkinder ungesichert in überfülltem Auto
-
Ein Toter und dutzende Verletzte bei neuem Zugunglück in Spanien
-
Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten
-
Wadephul spricht sich für mehr deutsche Investitionen in Afrika aus
-
Sturz in Down Under: Knochenbrüche bei Radprofi Mayrhofer
-
Schah-Witwe zu Protesten im Iran: "Es gibt kein Zurück mehr"
-
Abgelaufener Parkschein: Auto darf kostenpflichtig abschleppt werden
-
Rutte ruft zu "umsichtiger Diplomatie" im Grönland-Konflikt auf
-
Stahlindustrie beklagt viertes Krisenjahr in Folge
-
Ausschreitungen bei prokurdischen Demonstrationen - Imbisse in Dortmund angegriffen
-
DAK-Chef Storm bringt erneut Teilkrankschreibung ins Spiel
-
Dutzende Durchsuchungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Hessen
-
Ermittler in Bayern finden mögliche Zusammenhänge zwischen zwei Cold-Case-Fällen
-
Reisch und Freitag verpassen Podest bei Olympia-Generalprobe
Plädoyers in Prozess um Tankstellenmord von Idar-Oberstein verzögern sich
Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychologischen Gutachter gestellt. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten erkennen lassen, dass er dem Angeklagten möglicherweise "voreingenommen gegenüber tritt", sagte Verteidiger Alexander Klein am Montag. Die Plädoyers der Anklage verschoben sich somit zunächst.
Der Angeklagte Mario N. soll am 18. September 2021 im Streit um die Maskenpflicht einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter erschossen haben. Der 50-jährige Angeklagte hatte die Tat zu Beginn des Prozesses im März gestanden, der mutmaßliche Mord hatte bundesweit großes Entsetzen und eine Diskussion über die Radikalisierung von Kritikern der Corona-Maßnahmen ausgelöst.
Der Anklage zufolge soll sich N. beim Bezahlen an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht gestritten haben. Der Tatverdächtige habe die Tankstelle ohne die Ware verlassen. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei der Angeklagte mit Maske zurückgekehrt. N. habe sie an der Kasse heruntergezogen, um eine Reaktion W.s zu provozieren, sagte Staatsanwältin Nicole Frohn bei der Verlesung der Anklage im März. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem der Mann dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen.
Daraufhin habe der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord sowie des unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.
In seiner Erklärung im März, in der N. die Tat gestand, verwies der Angeklagte auf die Corona-Maßnahmen als Hintergrund der Tat. Von diesen sei er "zermürbt" gewesen. Er habe ihnen die Schuld für den Tod seines Vaters gegeben. Dieser habe 2020 unter Halluzinationen wegen einer schweren Krankheit Suizid begangen. Seine Mutter, die vom Vater beim Suizid von einer Kugel am Kopf getroffen worden sei, habe er wochenlang nicht im Krankenhaus besuchen können.
Laut dem psychiatrischen Gutachten spielte dieses Erlebnis bei der Tat jedoch keine Rolle - N. habe das Geschehene zum Zeitpunkt der Tat bereits verarbeitet. Auch die Tatsache, dass N. zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, begründe keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Schlussfolgerungen des Gutachters basierten jedoch auf "bloßen Vermutungen", kritisierte Verteidiger Klein.
Zudem sei der Gutachter auch gegenüber der ablehnenden Haltung des Angeklagten mit Blick auf die Corona-Maßnahmen voreingenommen gewesen, argumentierte Klein. So habe der Gutachter damit "geprahlt", als einer der ersten niedergelassenen Ärzte eine Corona-Impfung erhalten zu haben. Aufgrund der "überdeutlichen Ablehnung" der Meinung des Angeklagten sei das Gutachten abzulehnen.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, "ob und wenn ja, in welcher Form" die von der Verteidigung geforderten dienstlichen Erklärungen abgegeben werden, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn im Anschluss an die Verhandlung. Das Verfahren soll am 1. August fortgesetzt werden.
F.Müller--BTB