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Bericht: Union und SPD wollen Teil der Klinikreform aus Sondervermögen bezahlen
Die Verhandler der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege in den Koalitionsgesprächen von Union und SPD haben sich einem Bericht zufolge darauf geeinigt, einen Teil der Krankenhausreform über das Milliarden-Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. Den bisher für die gesetzlichen Kassen vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser "finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur", zitierte die Mediengruppe Bayern am Mittwoch aus dem Papier der Arbeitsgruppe.
Bisher waren demnach jährliche Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, die aus dem Gesundheitsfonds und damit von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert worden wären. Generell soll die Krankenhausreform dem Papier zufolge "bis Sommer" überarbeitet werden. Sie gilt als Streitpunkt der Verhandler.
Die Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Mit der Reform sollen die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessert und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindert werden.
Den Ländern sollten zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung "besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen" ermöglicht werden, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Papier. "Um die finanzielle Stabilität der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sichern, schließen wir die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung." Auch die Definition von Fachkrankenhäusern soll den Plänen zufolge überarbeitet werden - "mit dem Ziel, dass die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können".
Union und SPD hatten am Montag die Arbeit in den einzelnen Fachgruppen beendet. Strittige Punkte werden nun bei den weiteren Koalitionsgesprächen behandelt. Auf das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro hatten sich vergangene Woche der Bundestag in alter Zusammensetzung sowie der Bundesrat geeinigt.
W.Huber--VB