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Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden
Zwei der großen Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest in München dürfen vergeben werden. Laut einer Entscheidung darf die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien und Wirte erfolgen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag mitteilte. Das Gericht entschied jedoch noch nicht, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen.
In dem Streit geht es um das Vergabeverfahren für die traditionellen Festzelte auf dem größten Volksfest der Welt. Den Antrag gestellt hat der Wirt eines kleineren Festzelts, der eine europaweite Ausschreibung für die großen Festzelte fordert. Mit dem Eilantrag wollte der Wirt erreichen, dass die betroffenen Zelte bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht aufgestellt werden dürfen. Damit scheiterte er nun.
Ob die sofortige Beschwerde Erfolg hat oder nicht ist in diesem Fall irrelevant, erklärte der zuständige Senat. Entscheidend für die vorläufige Vergabe ist, dass selbst bei einem Erfolg des Antragstellers die Zeit für eine europaweite Vergabe und dem anschließenden Aufbau einer großen Festhalle für das am 19. September beginnende Oktoberfest nicht mehr reicht.
Das Interesse der Stadt an der Vergabe ohne Verzögerung überwiegt. Der Senat konnte bei seiner Entscheidung zugunsten des Antragstellers unterstellen, dass seine sofortige Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Mit der Hauptsache werde sich der Senat zeitnah beschäftigen.
U.Maertens--VB