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Koalition uneins über mögliche Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz
Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Während CDU und CSU auf Einschränkungen des Rechts auf Änderung des Geschlechtseintrags pochen, sieht die SPD keinen Änderungsbedarf. Sie verweist auf die ohnehin anstehende Evaluation des Gesetzes, die abgewartet werden solle.
"Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben", sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings (CDU) der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). "Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lässt, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliert ein so weitreichender Schritt das Gewicht, das ihm zukommt."
Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch deren Eltern dürften über "einen so grundlegenden Schritt" nicht ohne fachliche Beratung entscheiden, forderte Krings. Zudem drang er auf den Schutz von Frauen in Räumen, "die bewusst Frauen vorbehalten sind".
"Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz", sagte der Zeitung hingegen die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. Sollte die offizielle Evaluation doch Änderungsbedarf ergeben, "schauen wir uns das ergebnisoffen an". Die hohen Zahlen bei den Änderungseinträgen wertete Wegge als "ein Zeichen dafür, dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten können." Das Gesetz sei "kein Ausdruck von Kulturkampf, sondern hat staatliche Diskriminierung beseitigt".
Im vergangenen Jahr ließen 15.688 Menschen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern, hieß es in der "Rheinischen Post" unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Rund 42 Prozent der Betroffenen ließen demnach 2025 ihren Eintrag von weiblich zu männlich ändern, 27 Prozent von männlich zu weiblich. 20 Prozent ließen ihren Eintrag von weiblich zu divers umtragen, neun Prozent änderten ihren Eintrag von männlich zu divers. Sie identifizieren sich also gar nicht oder nicht eindeutig mit einem der binären Geschlechter.
Das Selbstbestimmungsgesetz war im November 2024 in Kraft getreten. Seither können alle Menschen das Geschlecht im Pass ihrem realen Empfinden selbstbestimmt anpassen. Insgesamt ließen bis Ende März dieses Jahres 28.364 Betroffene ihren Geschlechtseintrag ändern. Bis Ende des Sommers soll das Gesetz evaluiert werden.
L.Maurer--VB