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Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen
Laut Sozialgericht Bremen müssen Krankenkassen die Begleitung von an Diabetes erkrankten Kindern im Kita- oder Schulalltag bezahlen. Dies geht aus zwei nun veröffentlichten Beschlüssen des Gerichts hervor, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Die Krankenkasse hatte hingegen nur punktuelle Einsätze eines Pflegedienstes zur Blutzuckermessung und zur Insulindosierung für ausreichend erachtet.
Kinder im Kita- oder Grundschulalter, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, verfügen laut Gericht in der Regel noch nicht über die erforderliche Einsicht in die notwendigen Therapie- und Verhaltensanpassungen. Ärzte halten daher eine Begleitung im Kindergarten- oder Schulalltag durch eine im Diabetes-Management geschulte Person für medizinisch erforderlich.
Mit seinen Beschlüssen folgt das Sozialgericht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2024. Dieses hatte entschieden, dass es sich bei der Diabetes-Assistenz weiterhin um einen Fall der "Krankenbeobachtung als Maßnahme der Behandlungssicherungspflege im Bereich der Häuslichen Krankenpflege" handelt und damit die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Ob im Einzelfall auch der punktuelle Einsatz eines Pflegedienstes ausreichend sei, müsse in den zu erwartenden Hauptsacheverfahren zu klären sein, hieß es vom Bremer Sozialgericht. Die Beschlüsse sind rechtskräftig.
A.Kunz--VB