
-
Trump verkündet Einigung mit Südkorea auf Zölle in Höhe von 15 Prozent
-
Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme
-
BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern
-
Außenminister Wadephul reist zu Gesprächen nach Israel und ins Westjordanland
-
Ukrainisches Parlament stimmt über neues Gesetz zu Antikorruptionsstellen ab
-
Auch Kanada stellt Anerkennung eines Palästinenserstaates im September in Aussicht
-
Trotz hoher Ausgaben für KI: Quartalszahlen von Meta übertreffen Erwartungen
-
Lkw: Tata Motors aus Indien kauft italienische Iveco für 3,8 Milliarden Euro
-
Kamala Harris will nicht Gouverneurin von Kalifornien werden
-
Messner: "Dahlmeier fehlt in der Bergsteiger-Szene"
-
Trump-Forderungen: Fed-Chef Powell warnt vor Wahlbeeinflussung durch Zinspolitik
-
Brand mit vier Toten in Solingen: Lebenslange Haft für Angeklagten
-
Bolsonaro-Prozess: Trump verhängt Zölle von 50 Prozent gegen Brasilien
-
US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert - Trump-Gouverneure widersprechen
-
US-Sondergesandter Witkoff reist am Donnerstag nach Israel
-
Bolsonaro-Prozess: USA verhängen Sanktionen gegen obersten Richter in Brasilien
-
Vereinigte Arabische Emirate bauen Wasserleitung zur Versorgung des Gastreifens
-
François Provost wird neuer Konzernchef von Renault
-
Ukrainer wegen Veruntreuung von 1,9 Milliarden Euro schuldig gesprochen
-
WHO-Chef dringt auf Lieferung medizinischer Hilfe in den Gazastreifen
-
Kreml-Kritiker verurteilen Besuch von russischer Delegation in der Schweiz
-
Versuchter Schmuggel von 3,6 Tonnen Kokain: Vier Festnahmen in Norddeutschland
-
Berliner Polizist von Kollegen bei Drogendeal auf offener Straße erwischt
-
Jordaniens König: Humanitäre Katastrophe in Gaza schlimmste der "modernen Geschichte"
-
Palantir möglich: Dobrindt prüft Einführung bundesweiter Polizei-Analysesoftware
-
Internationale Forderungen nach Anerkennung eines Palästinenserstaats nehmen zu
-
Kabinett beschließt Haushalt 2026 - Klingbeil mahnt Sparkurs in Folgejahren an
-
Bund will Wirtschaft und Verwaltung besser vor Cyberangriffen schützen
-
Management: Biathlon-Olympiasiegerin Dahlmeier bei Bergunfall in Pakistan gestorben
-
66-Jähriger in Hamburg tötet Ehefrau und begeht Suizid
-
Absturz von Bundeswehr-Hubschrauber: Drittes Besatzungsmitglied weiter vermisst
-
Wadephul fliegt zu zweitägigem Besuch nach Israel und ins Westjordanland
-
18 EU-Staaten beantragen Verteidigungs-Kredite von 127 Milliarden Euro
-
Ukrainische Armee: Drei Tote bei russischem Angriff auf Armee-Ausbildungszentrum
-
Reinigungskraft stirbt bei Verpuffung in Abluftkamin in Baden-Württemberg
-
Tiefe Trauer um Dahlmeier: "Eine Botschafterin unseres Landes"
-
Senkung der Luftverkehrsteuer nicht im Haushaltsentwurf für 2026
-
Management: Deutsche Olympiasiegerin Laura Dahlmeier bei Bergunfall gestorben
-
Trump-Zölle: US-Wirtschaft wächst im zweiten Quartal um 3,0 Prozent
-
Elektronisches Einreisesystem der EU für Drittstaatsangehörige soll im Oktober starten
-
22 Tote bei Protesten gegen höhere Benzinpreise in Angola
-
Taifun "Co-May" sorgt in Shanghai für Massenevakuierungen und Verkehrsprobleme
-
Bewährungsstrafe für früheren CSU-Bundestagsabgeordneten in Aserbaidschan-Affäre
-
Ex-Biathletin Laura Dahlmeier bei Bergunfall gestorben
-
Russland-Sanktionen umgangen: Razzia bei Münchner Werkzeugmaschinenhersteller
-
Moldaus Präsidentin warnt vor russischer Einflussnahme vor Wahl
-
Klingbeil dämpft Erwartungen an weitere Entlastungen für Privathaushalte
-
Gold in Wert von fast einer Million Euro: Mutmaßlicher Hehler in Köln festgenommen
-
Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen
-
Tsunami-Gefahr nach Beben vor Russlands Ostküste in mehreren Regionen offenbar gebannt

Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch häufig kranker Arbeitnehmer auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss der Arbeitgeber ein weiteres BEM anbieten, wenn der Arbeitnehmer erneut mehr als sechs Wochen krank war. Weil dies unterblieben war, hob das BAG eine Kündigung auf. (Az: 2 AZR 138/21)
Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss ein Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind und Abhilfe nicht völlig aussichtslos erscheint.
Im Streitfall war ein Produktionshelfer wiederholt lange krank. 2017 fehlte er an 40, 2018 an 60 und 2019 an 103 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber hatte daher ein BEM angeboten. Allerdings wollte der Arbeitnehmer zunächst die Gründe seiner Erkrankungen nicht offenlegen und auch die Einbeziehung des Betriebsarztes lehnte er ab. Das BEM wurde daher erfolglos beendet. Als der Arbeitnehmer erneut 79 Arbeitstage lang fehlte, kündigte der Arbeitgeber ordentlich.
Die Kündigungsschutzklage des Produktionshelfers hatte durch alle Instanzen Erfolg. Der Arbeitgeber hätte erneut ein BEM anbieten müssen, entschied nun auch in oberster Instanz das BAG.
Nach dem Erfurter Urteil sollen Arbeitgeber während eines laufenden BEM auftretende neue Krankheitstage und deren Ursachen in die Überlegungen einbeziehen. Gilt ein BEM allerdings als abgeschlossen, dann beginnt auch die Sechs-Wochen-Frist erneut zu laufen, und der Arbeitgeber muss gegebenenfalls ein neues BEM anregen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Anderes gelte nur, wenn dies von vornherein keinerlei Erfolg verspricht.
Dies sei hier aber nicht so gewesen. Es sei naheliegend, dass der Produktionshelfer angesichts der erneuten Fehlzeiten doch noch die ärztlichen Diagnosen offengelegt oder der Beteiligung des Betriebsarztes zugestimmt hätte. Inzwischen habe er auch angegeben, dass er Probleme beim schweren Heben und auch mit der zugigen Luft in der Produktionshalle hat. Änderungen, beispielsweise die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, seien hier durchaus erfolgversprechend gewesen.
Kürzlich hatte das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer nicht selbst die Einleitung eines BEM verlangen können; dies liege allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wie auch das neue Urteil zeigt, können aber Kündigungen unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber dieser Verantwortung nicht nachkommt.
L.Dubois--BTB