-
Wadephul rechnet vorerst nicht mit Unterzeichnung von EU-Handelsabkommen mit den USA
-
Nato-Generalsekretär Rutte spricht mit Trump über "Sicherheitslage in Grönland"
-
Paderborn gibt "Teil-Entwarnung" bei Brackelmann
-
Kampf um die Königsklasse: VfB patzt gegen Union
-
Große Sorge um Paderborns Brackelmann
-
Syrische Armee rückt gegen Kurden vor und nimmt größtes Ölfeld des Landes ein
-
Mindestens 15 Tote bei Waldbränden in Chile - 50.000 Menschen müssen fliehen
-
2000 Menschen bei Berliner Solidaritäts-Demonstration für Menschen im Iran
-
Titelhattrick: Hockey-Frauen erneut Hallen-Europameister
-
Junge in Australien bei Hai-Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Patzer im Aufstiegsrennen: Darmstadt verspielt Sieg in Bochum
-
Mit zehn Mann: Pleite bei Schmadtke-Comeback
-
Erkundungsteam der Bundeswehr beendet Einsatz in Grönland
-
Gesetzentwurf: Justizministerium will Führungszeugnis digitalisieren
-
Scharfe Kritik an Grüne-Jugend-Chef Bobga nach Video mit Söder-Beschimpfung
-
Präsidentschaftswahl in Portugal: Rechtsextremer Kandidat hofft auf Einzug in Stichwahl
-
Grönland-Konflikt: Scharfe Kritik in Deutschland auf Trumps Zolldrohung
-
Überlebender des rassistischen Anschlags von Hanau an Spätfolgen gestorben
-
Beobachter: Kurdische Kämpfer ziehen sich von größtem Ölfeld Syriens zurück
-
Acht Tote durch mehrere Lawinen in Österreich
-
Zolldrohung Trumps: Grünen-Politikerin Dröge fordert starke Antwort der EU
-
Frankfurt trennt sich von Trainer Toppmöller
-
Rodeln: Wendl/Arlt verteidigen EM-Titel erfolgreich
-
Paukenschlag: Aicher gewinnt Super-G in Tarvisio
-
Bob: Nolte dominiert bei Olympia-Generalprobe
-
Medien: Frankfurt trennt sich von Trainer Toppmöller
-
Anschlag auf Stromnetz: Dobrindt will Prämie für Hinweise zu Vulkangruppe
-
"Es reicht jetzt": CDU-Politiker Beyer kritisiert vor Grönland-Besuch Trumps Drohungen
-
Jugendlicher in Australien bei Haiangriff lebensgefährlich verletzt
-
"Keine Ahnung": Gislason reagiert auf Knorr-Kritik
-
Zweite Reizgasattacke auf Restaurant in Dresden innerhalb weniger Tage
-
Olympia-Traum für Geiger wohl geplatzt - Prevc siegt weiter
-
Nordrhein-Westfalen: 16-Jähriger landet mit Auto von Eltern in fremdem Vorgarten
-
Präsidentschaftswahl in Portugal begonnen
-
Broncos schalten die Bills aus - und verlieren Nix
-
Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an
-
Geiger erfüllt Teil-Norm für Olympia - Prevc siegt weiter
-
Bitterling: "Wir müssen uns nicht kleiner machen"
-
Leipzig hadert: "Dachten, wir wären reifer"
-
Rechenspiele: So kommen die Handballer noch in die Hauptrunde
-
Trump verschäft Streit um Grönland mit Sonderzöllen für europäische Länder
-
Nach Satzverlust: Zverev arbeitet sich in die zweite Runde
-
Bandenmitglieder nehmen in Gefängnissen in Guatemala mehr als 40 Wärter als Geiseln
-
Israel kritisiert Zusammensetzung von dem Gaza-"Friedensrat" untergeordnetem Gremium
-
Rakete für letzte Tests vor Nasa-Mondmission Artemis 2 in Stellung gebracht
-
Erste Runde der Präsidentschaftswahl in Portugal
-
Linnemann: CDU will deutsche Verwaltung mit radikaler Fristenlösung beschleunigen
-
Syrische Armee vertreibt kurdische Kämpfer aus bisherigen Herrschaftsgebieten
-
Acht Tote durch Schneebretter in Österreich - Lawinengefahr in Alpen derzeit hoch
-
Grönländische Ministerin lobt Europas Reaktionen auf Trump - Macron nennt US-Zölle "inakzeptabel"
Bundesgerichtshof fordert mündliche Aufklärung vor ärztlichen Eingriffen
Bei der Aufklärung über die Risiken medizinischer Eingriffe dürfen Ärzte ihre Patienten nicht allein mit Papier abspeisen. "Es muss jedenfalls der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt mündlich mitgeteilt werden", stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar. (Az. VI ZR 188/23)
Der Kläger aus Südhessen war 2015 wegen zunehmender Schmerzen im rechten Sprunggelenk bei einem Unfallchirurgen in Behandlung. Weil Bewegungsübungen und eine verringerte Belastung des Fußes keine Linderung brachten, schlug der Arzt 2016 eine Operation vor. Ambulant wurden zunächst 14, in einer Klinik dann weitere 17 in dem Gelenk festgestellte sogenannte Gelenkkörper aus Knorpel oder Knochen entfernt.
Schon nach dem ersten ambulanten Eingriff klagte der Mann über "Missempfindungen" bei Berührungen des Fußrückens und zunehmende Schmerzen im rechten Fuß. Es wurden ein Nervengeschwulst und eine Schädigung der Nerven an der Einstichstelle des bei der ersten Untersuchung und Operation verwendeten Arthroskops festgestellt.
Der Patient ist inzwischen zu 60 Prozent schwerbehindert und dauerhaft erwerbsunfähig. Mit seiner Klage verlangt er Schadenersatz von dem Chirurgen. Dieser habe nicht über die Risiken einer Arthroskopie aufgeklärt, insbesondere nicht über das Risiko einer Nervenschädigung.
Im Aufklärungsbogen waren diese Risiken beschrieben. Ob und inwieweit darüber auch gesprochen wurde, war zwischen Arzt und Patient umstritten. Nach dem nun schriftlich veröffentlichten BGH-Urteil kommt es genau darauf jedoch an. Denn das Gesetz bestimme, "dass die Aufklärung mündlich zu erfolgen hat".
Zwar müssten dabei die möglichen Risiken nicht "exakt medizinisch" beschrieben werden. Patienten müssten aber "eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren" bekommen. Über schwerwiegende und das weitere Leben belastende Risiken sei "grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sich nur selten verwirklichen".
Bei dem Aufklärungsgespräch könne auf schriftliche Unterlagen wie die inzwischen üblichen Aufklärungsbögen Bezug genommen werden. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass Patienten Rückfragen stellen könnten und die mündliche Aufklärung "nicht auf einen lediglich formalen Merkposten innerhalb eines Aufklärungsbogens reduziert wird".
Kern der Aufklärung müsse daher "ein vertrauensvolles Gespräch" sein, stellte der BGH klar. Dabei müsse der Arzt auf individuelle Belange des Patienten eingehen und sich davon überzeugen, "dass der Patient mündliche wie schriftliche Hinweise und Informationen verstanden hat".
Vor diesem Hintergrund soll im Streitfall das Landgericht Darmstadt die Inhalte des Aufklärungsgesprächs genauer klären. Insbesondere habe die Vorinstanz nicht offen lassen dürfen, ob auch das Risiko einer Nervenschädigung Thema gewesen sei. Die schriftlichen Hinweise im Aufklärungsbogen reichten hierzu nicht aus.
R.Buehler--VB