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Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden
Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz, die sich vor allem während der Coronapandemie rechtsextrem auf Demonstrationen, Kundgebungen oder im Netz äußerte, darf aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Sie habe sich damit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Mittwoch mit. Ein Beamter müsse seine Aufgaben unparteiisch erfüllen. (Az.: 3 K 2287/22.TR)
Im Disziplinarverfahren war der Frau vorgeworfen worden, seit März 2018 mit diversen Äußerungen eklatant gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen zu haben. Zudem habe sie gegen die unparteiische Amtsführung verstoßen und durch ihr Verhalten den Schulfrieden gestört.
Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu. Die Anforderungen an Beamte seien auch außerhalb des Diensts gültig, urteilten die Richter. Die Lehrerin habe diesen Anforderungen mit ihren Äußerungen bewusst jahrelang zuwider gehandelt. Im Kern hätten sich ihre Aktivitäten gegen die Migrations- und Coronapolitik der Bundesregierung gerichtet.
Sie habe "unaufhörlich mit drastischer Diktion" unter anderem gegen Politiker, den Staat und Migranten gehetzt. Dabei habe sie unter anderem geäußert: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder."
Sie habe zudem andere Beamte dazu aufgefordert, "illegale" Anweisungen nicht auszuführen, hieß es weiter. Die Richter urteilten, dass sie mit ihren Auftritten mehrmals die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten habe.
L.Janezki--BTB