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Alex Bodi a SCANDIC FINANCE vállalatcsoport új alelnöke
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Nachbarschaftsstreit: Hauseigentümer muss Lichteinfall in Schlafzimmer dulden
In einem Streit über nächtlichen Lichteinfall in seine Schlafzimmer ist ein Hauseigentümer mit einer Klage vor Gericht gescheitert. Nach Angaben des Landgerichts Köln vom Dienstag muss der Kläger das Licht, das von einem Strahler auf dem Nachbargrundstück in seine Schlafzimmer fällt, hinnehmen. Die Beeinträchtigung sei "nicht wesentlich", hieß es.
Das Kölner Amtsgericht hatte demzufolge nach einem Ortstermin bereits festgestellt, dass der mit einem Bewegungsmelder ausgestattete Strahler nicht dauerhaft leuchte, sondern jeweils nur etwa 90 Sekunden lang. Außerdem fehlten in den Schlafzimmern des Klägers laut Gericht "Verdunklungseinrichtungen", wie etwa Jalousien, Vorhänge oder Plissees. Diese könnten aber ohne großen Aufwand angebracht werden.
Der Kläger hatte sich demnach von dem Licht gestört gefühlt. Insbesondere falle es in das Schlafzimmer seiner Mutter, die dann entweder keinen Schlaf finde oder geweckt werde. Das Amtsgericht Köln wies die Klage bereits zuvor ab. Das Landgericht folgte dieser Einschätzung und wies die Berufung im September zurück.
A.Kunz--VB