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Prozess gegen Arzt in Augsburg wegen Scheinimpfungen vorerst geplatzt
Ein Prozess gegen einen Arzt wegen hunderter vorgetäuschter Coronaimpfungen vor dem Landgericht Augsburg ist vorerst geplatzt. Der Mediziner erschien am Dienstag nicht zum Verhandlungsbeginn, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kammer erließ daraufhin Haftbefehl gegen den 73-Jährigen, der trotz mehrstündiger Suche zunächst unauffindbar blieb. Der Prozess wurde ausgesetzt.
Der Mediziner aus dem schwäbischen Wemding soll Patienten hunderte Scheinimpfungen gegen das Coronavirus mit leeren Spritzen verabreicht haben. Ihm werden Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vorgeworfen.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der niedergelassene Arzt von Mitte April bis Ende September 2021 bei 176 Patienten in insgesamt 314 Fällen Impfungen lediglich vorgetäuscht haben. Dabei soll er jeweils allein mit den Patienten im Behandlungszimmer gewesen sein.
Die von seinen Angestellten vorbereiteten Spritzen soll er unbemerkt entleert und dann die leeren Spritzen von hinten ins Gesäß der Patienten gestochen haben. So bekamen mit einer Ausnahme die Patienten nicht mit, dass sie gar nicht den Impfstoff erhielten.
Auf die Spur kamen die Ermittler dem als Verschwörungstheoretiker bekannten Arzt durch mehrere Anzeigen. Die Ermittler werten jeden Stich mit einer Spritze als vorsätzliche Körperverletzung, weil die Einwilligung unter der Bedingung gestanden habe, auch tatsächlich geimpft zu werden.
Bei mindestens 40 anderen Patienten, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten, soll der Arzt widerrechtlich Impfungen in den Impfpass eingetragen haben. Unter Impfgegnern seien diese als "Schonimpfung" bekannt gewesen. Der Mann soll die Impfungen dennoch abgerechnet und damit einen Schaden von 3000 Euro verursacht haben.
Die Anklage strebt neben einer Verurteilung wegen der vorgeworfenen Straftaten auch ein Berufsverbot an. Nach der Aussetzung des Verfahrens muss der Prozess nun neu terminiert werden, sobald der Angeklagte gefunden ist.
Bislang setzte die Strafkammer insgesamt Hauptverhandlungstage bis November an. Der Prozess hatte ursprünglich bereits im Mai beginnen sollen, wurde aber wegen eines Krankheitsfalls verschoben.
H.Seidel--BTB