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Testpflicht für Besuche medizinischer Einrichtungen fällt bereits zum 1. März
In Deutschland fallen zum 1. März weitere Corona-Schutzmaßnahmen vorzeitig weg. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mitteilte, entfällt dann die Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner von Pflegeheimen. Diese Maßnahmen wären normalerweise noch bis zum 7. April in Kraft geblieben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, er habe sich angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage auf die vorgezogene Rücknahme mit den Ländern verständigt.
"Die Krankenhäuser können die Corona-Kranken gut versorgen", erläuterte Lauterbach. "Und besonders freut mich, dass der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen zuletzt stark gesunken ist."
Dies gebe "Spielraum, die Corona-Maßnahmen früher zu lockern als geplant", fuhr Lauterbach fort. "Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten." Auch wer Patienten oder Heimbewohner besuche oder Arzttermine wahrnehme, müsse "weiterhin Maske tragen". Damit sollten besonders anfällige Bevölkerungsgruppen geschützt werden.
Diese Schutzmaßnahmen gelten nach jetzigem Stand damit weiter bis zum 7. April. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei", betonte Lauterbach. "Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen."
F.Müller--BTB