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Potsdamer Anwalt wegen verbotener SA-Parole auf X zu Geldstrafe verurteilt
Wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole ist ein Potsdamer Anwalt zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt sprach den 64-Jährigen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte, der ohne Verteidigung auftrat, plädierte auf Freispruch.
Der Anwalt betreibt auf der Plattform X einen öffentlichen Account unter dem Namen "DerRechteAnwalt". 2023 hatte er dort den Post "Laßt uns in diesem #Stolzmonat einander versprechen, #Alles für Deutschland zu geben!" veröffentlicht. Laut Anklage war ihm bewusst, dass es sich bei der Parole "Alles für Deutschland" um eine offizielle Losung der verbotenen Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt. Das Urteil fiel am Montag. Es ist noch nicht rechtskräftig.
R.Fischer--VB