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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Teilabriss von Atomkraftwerk Biblis
Um das inzwischen abgeschaltete Atomkraftwerk Biblis in Hessen geht es am Donnerstag (10.30 Uhr) am Bundesverwaltungsgericht. In Leipzig wird über eine Klage der Umweltorganisation BUND verhandelt, die sich gegen die Genehmigung zum teilweisen Abriss von Block A richtet. Die Umweltschützer fürchten, dass radioaktiv belastetes Material in die Umgebung gelangen könnte. Viele Menschen könnten so Strahlung ausgesetzt werden, argumentieren sie. (Az. 10 C 2.25)
Block A wurde nach dem Unglück im japanischen Fukushima 2011 heruntergefahren. Die damalige Betreiberin RWE Power AG beantragte eine Genehmigung für den Teilabriss, die ausdrücklich nicht den Reaktordruckbehälter und bestimmte sicherungstechnische Einrichtungen umfasste. Die Landesregierung genehmigte das 2017. Dagegen klagte der hessische Landesverband des BUND. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies die Klage 2024 ab. Die Genehmigung sei rechtmäßig, hieß es. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entscheiden.
S.Spengler--VB