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Gericht: Hitler-Video in Whatsapp-Status nicht zwangsweise strafbar
Das Einstellen eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens in einem Whatsapp-Status kann einem Gerichtsurteil zufolge straflos sein, wenn nur wenige enge Bekannte dies sehen können. Das urteilte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) und folgte mit dem Freispruch den Urteilen des Amtsgerichts Pirmasens und des Landgerichts Zweibrücken, wie das OLG am Mittwoch in Zweibrücken mitteilte.
Dem Gericht zufolge hatte ein Mann für 24 Stunden eine Videosequenz mit der Dauer von 17 Sekunden in seinen Status bei Whatsapp eingestellt. Für acht bis zwölf Menschen war der Status freigegeben. Die Videosequenz zeigte eine junge Frau, die durch die Landschaft spazierte und den Schlager "Oh, wann kommst du?" der israelischen Sängerin Daliah Lavi sang. Nach einigen Sekunden verwandelte sich die Frau in einem fließenden Übergang zu Adolf Hitler und anschließend wieder zurück.
Zwar handle es sich bei der Darstellung des Konterfeis von Hitler zumindest im Kontext des dazu eingespielten Lieds um ein verbotenes Kennzeichen, hieß es vom OLG in seinem Urteil vom Montag. Allerdings sei dieses Kennzeichen weder öffentlich verwendet worden, noch könne ein strafbares "Verbreiten" angenommen werden. Es handle sich in diesem Fall um eine Chatgruppe, deren Mitglieder eng verbunden seien und die darauf vertrauten, dass eingestellte Inhalte nicht an Außenstehende weitergeleitet würden.
A.Ruegg--VB