-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Chervon ernennt Jody Grimsley zum Senior National Account Manager
-
Chervon befördert Soobia Haroon zur Vice President, Human Resources - NA
-
Chervon ernennt Thomas Scherer zum Vice President of Organizational Development - Sales, End User Marketing, and Service
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz
Ungarn droht im Streit um sein umstrittenes sogenanntes Souveränitätsgesetz vor Gericht eine Niederlage gegen die EU-Kommission. In ihrem juristischen Gutachten sah die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott, am Donnerstag Verstöße gegen das EU-Recht. Ein Urteil ist das noch nicht, die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an diesen Gutachten. (Az. C-829/24)
Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH geklagt. Das ungarische Gesetz vom Dezember 2023 sieht vor, dass eine neue Behörde Organisationen aufspüren soll, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Wahlkandidaten oder anderen Gruppen drohen Haftstrafen, wenn sie solches Geld annehmen. Gegen die Klage wehrt sich Ungarn mit dem Argument, dass es allein für solche Vorschriften zuständig sei.
Der Kommission zufolge schränkt das Gesetz die Meinungsfreiheit ein und setzt die Opposition sowie Nichtregierungsorganisationen unter Druck. Die Arbeit der neuen Behörde sei gerichtlich kaum überprüfbar. Die Kommission betont, dass EU-Staaten ihre Wahlen und den Wählerwillen grundsätzlich vor unzulässigen ausländischen Einflüssen schützen können.
Ähnlich sah es nun die Generalanwältin. Der Schutz inländischer Debatten und demokratischer Prozesse vor Beeinflussung durch andere Staaten sei legitim. Die Befugnisse der neuen Behörde seien aber zum Teil nicht verhältnismäßig, führte sie aus.
Als Beispiele nannte sie unter anderem, dass die Behörde persönliche Daten verarbeiten dürfe und das dies nicht klar beschränkt sei. Die Androhung von Ermittlungen und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse "in anklagenden oder stigmatisierenden Berichten" sowie die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung habe eine abschreckende Wirkung. Das können dazu führen, dass sich Journalisten, Verleger oder Medien selbst zensierten. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen erschwerten die Arbeit von Organisationen.
Kokott schlug dem EuGH vor, zu entscheiden, dass Ungarn mit dem Gesetz mehrmals gegen seine EU-rechtlichen Pflichten verstoßen habe. Wenn der EuGH einen solchen Verstoß feststellt, muss das betroffene Mitgliedsland sich daran halten und den Verstoß abstellen. Wann in Luxemburg in dem Fall ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
G.Frei--VB