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Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers gegen die Genehmigung von Rüstungslieferungen nach Israel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe erklärte sie nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Zu einer inhaltlichen Entscheidung über mögliche Schutzpflichten Deutschlands für Menschen im Gazastreifen kam es darum nicht. (Az. 2 BvR 1626/25)
Konkret ging es um Getriebeteile für Panzer, die ein deutsches Rüstungsunternehmen baut. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigte den Export. Das wollte der Palästinenser zunächst mit Eilanträgen verhindern. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main und der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wiesen die Eilanträge 2024 und 2025 aber zurück.
Der Palästinenser zeigte nicht auf, dass die Gerichte mit ihren Entscheidungen gegen das Grundgesetz verstoßen hätten, wie Karlsruhe nun erklärte. Das Verfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der Gaza-Krieg war durch den Überfall der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst worden. Zunächst wurden damals mehr Rüstungslieferungen nach Israel genehmigt. Als Reaktion auf die Ausweitung der israelischen Militäroffensive schränkte die Bundesregierung die Exporte aber zwischen August und November 2025 ein.
Die Maßnahme betraf alle Rüstungsgüter, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen könnten. Ausgenommen waren Waffen, die Israel zum Schutz vor Angriffen benötigte. Dieser Teilexportstopp wurde dann wieder aufgehoben. Seit dem 10. Oktober gilt im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas. Beide Seiten werfen sich immer wieder Verstöße vor.
Der Palästinenser wird von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt, die bereits an der Klage zum Ramstein-Urteil beteiligt war. Im Juli 2025 entschied das Gericht, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss.
Voraussetzung ist erstens ein ausreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird. Die Frage, ob im Gazastreifen womöglich das Völkerrecht verletzt wird, wurde in Karlsruhe aber nun nicht behandelt.
U.Maertens--VB