-
Nach Milliarden-Strafe: Google macht Zusagen an die EU-Kommission
-
Haushaltsausschuss beschließt überarbeitete Fassung für Etat 2026
-
Stützle beendet Sturms Serie - Draisaitl-Doppelpack zu wenig
-
Nagelsmann sicher: Kimmich auch verletzt wichtig
-
NFL: Patriots feiern neunten Saisonsieg
-
US-Verteidigungsminister gibt neue Militäroperation in Lateinamerika bekannt
-
Völler stärkt Wirtz nach Kritik in England den Rücken
-
U21: Di Salvo begeistert von Karl
-
Woltemade: Besser dank der Premier League
-
Becker warnt vor Zverev-Gegner: "Goldenen Herbst gehabt"
-
Pistorius berät mit Nato-Partnern über Verteidigung in Europa und Ukraine
-
Merz empfängt Präsidenten von Zypern mit militärischen Ehren in Berlin
-
Zehntägige Sperrung am Kölner Hauptbahnhof beginnt
-
Junge Union trifft sich zu Jahreskongress - Kritik an Kurs der Koalition erwartet
-
Bundestag beschäftigt sich in erster Lesung mit Aktivrente
-
Bundestag schränkt Missbrauch von Lachgas und K.O.-Tropfen ein
-
BBC-Präsident entschuldigt sich bei Trump für irreführende Dokumentation
-
Koalition will Wirtschaft stärken: Senkung von Industriestrompreis und Flugsteuer
-
Unbemannte Mars-Mission der Nasa: Blue-Origin-Rakete erfolgreich gestartet
-
Rot für Ronaldo: Portugal verpasst vorzeitiges WM-Ticket
-
Norwegen praktisch bei der WM - Italien wohl in den Play-offs
-
Am Jahrestag des Terrors: Mbappé führt Frankreich zur WM
-
Nach mehr als 100 Tagen: Tarifstreit bei Boeing beigelegt
-
Alcaraz bleibt Weltranglistenerster - de Minaur im Halbfinale
-
Scharfe Kritik an Brandanschlag auf Moschee im Westjordanland
-
Koalition beschließt Industriestrompreis und senkt Luftverkehrssteuer
-
USA wollen deutsche "Antifa Ost" als "Terrororganisation" einstufen
-
Frankreich gedenkt der Opfer der Pariser Anschläge von 2015
-
Norwegen praktisch bei WM - Italien wohl in den Play-offs
-
Israelische Armee meldet Tötung von zwei Palästinensern in Westjordanland
-
Zentrale Gedenkfeier für Opfer der Pariser Anschläge 2015 begonnen
-
Pakistanisches Parlament stimmt für lebenslange Immunität für Präsidenten
-
Als Kimmich-Ersatz: Nagelsmann macht Tah zum Kapitän
-
Nato kauft nach Ausstieg der USA doch keine Aufklärungsflugzeuge bei Boeing
-
Youtuber MrBeast eröffnet temporären Freizeitpark in Saudi-Arabien
-
"Vertrauen der Partner stärken": Selenskyj informiert Merz über Korruptionsermittlungen
-
Längster "Shutdown" der US-Geschichte beendet
-
Nach achteinhalb Jahren: Ruhnert verlässt Union Berlin
-
ALS-Erkrankung: Hoffenheims Präsident Albrecht tritt zurück
-
Dobrindt: Gut integrierte Syrer haben Bleibeperspektive in Deutschland
-
Namen und Blumen: Frankreich gedenkt der Opfer der islamistischen Anschläge 2015
-
Merz: Ukrainer sollen in eigenem Land bleiben statt nach Deutschland zu kommen
-
Vogelgrippe: Mehr als eine Million getötete Tiere allein in Niedersachsen
-
Frankreich hebt Ausreiseverbot gegen Telegram-Gründer Durow auf
-
Bundestag beschließt schärfere Regeln für Meldung von Cybervorfällen
-
26-Jähriger soll an Bahnhof nahe Mannheim Mann getötet haben - Festnahme
-
Nach Simonis-Entlassung: VfL trennt sich von Schindzielorz
-
OECD: Deutsche trinken elf Liter reinen Alkohol im Jahr - mehr als OECD-Schnitt
-
Schriftsteller Salman Rushdie spürte bei Attentat "Traurigkeit" statt Todesangst
-
Gericht: Propalästinensische Demonstration darf Existenzrecht Israels nicht leugnen
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 hatte der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler gewettet, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln beziehungsweise -stelzen im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit voller Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.
Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz solgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag "Powerjump" selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.
Der BSG-Unfallsenat fasste dies nun dahingehend zusammen, dass Koch letztlich als Unternehmer gehandelt habe. Daher folgten die Kasseler Richter der Vorinstanz insoweit, als Ansprüche als Beschäftigter, sogenannter Wiebeschäftigter oder auch als ehrenamtlich Tätiger nicht bestehen.
Nach einer in dem Verfahren bislang nicht berücksichtigten Vorschrift des Sozialgesetzbuchs könne aber "auch ein nicht versicherter Unternehmer versichert sein", betonte das BSG. Hintergrund ist der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.
Arbeitgeber bezahlen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind dafür von Unfallhaftungen gegenüber ihren Beschäftigten befreit. Gleiches gilt in die Gegenrichtung oder bei Schädigungen der Arbeitnehmer untereinander. Nach der nun vom BSG in das Verfahren eingebrachten Vorschrift gilt dies auch, wenn ein nicht unfallversicherter Unternehmer von einem Beschäftigten geschädigt wird und deshalb ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch bestünde.
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass Koch als "Unternehmer" Ansprüche gegen die Unfallversicherung haben kann, wenn "Beschäftigte" aus seinem Wettteam Mitschuld an dem Unfall tragen, etwa sein Vater als Fahrer des Unfallwagens. Sofern für die Wette das Straßenverkehrsgesetz galt, würde eine Schuld des Unfallfahrers sogar gesetzlich vermutet.
Das BSG verwies den Streit an das Landessozialgericht Stuttgart zurück, das nun all diese neu aufgeworfenen Fragen klären muss. Kochs Anwalt wertete dies als Erfolg. "Ich rechne mir durchaus gute Chancen aus", sagte er.
Koch selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung gespalten. "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Einen Erfolg wünsche er sich vor allem für seine Familie und die vielen anderen Menschen, "die mich pflegen und mich unterhalten". Am Sonntag wird er 38 Jahre alt.
C.Kreuzer--VB