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Erschlichenes Erbe: Mehrjährige Haftstrafe für Krankenschwester in Zwickau
Wegen eines mit einem gefälschten Testament erschlichenen Erbes von mehreren hunderttausend Euro ist eine Krankenschwester in Sachsen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sprach die Angeklagte nach Angaben vom Montag unter anderem wegen Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Es verhängte gegen die 41-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte mit einem gefälschten Testament einen Erbschein verschafft hatte und damit an das Erbe eines ehemaligen Amtsrichters von mehr als 600.000 Euro gelangt war. Die Frau war damals Krankenschwester auf der Intensivstation eines Zwickauer Krankenhauses, wo der Patient starb.
Als Motiv für die Tat sah das Gericht andauernde Geldsorgen der Angeklagten. Aussagen der Frau, sie habe nicht gewusst, dass es sich bei dem handschriftlichen Testament um eine Fälschung handle und dass ihr dieses von ihrem früheren Lebensgefährten untergeschoben worden sei, hielten die Richter nicht für glaubhaft.
Die Behauptungen der Angeklagten seien widersprüchlich gewesen und durch die Beweisaufnahme widerlegt worden. Demnach stammte das handschriftliche Testament einem Sachverständigengutachten zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von dem früheren Richter.
Auch das von der Angeklagten behauptete angehörigenähnliche enge Verhältnis zu dem Verstorbenen habe es nicht gegeben. Das Gericht sprach von Schutzbehauptungen der Angeklagten, die den Tatvorwurf in früheren Vernehmungen noch eingeräumt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Die vorbestrafte Angeklagte war demnach erst wenige Wochen vor der Tat wegen ähnlicher Straftaten zum Nachteil früherer Patienten verurteilt worden. Ein Berufsverbot gegen die Frau, die schon seit längerer Zeit nicht mehr als Krankenschwester arbeitet, wurde nicht verhängt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte bleibt vorerst auf freiem Fuß, weil das Gericht keine Fluchtgefahr sieht.
M.Betschart--VB