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Landgericht Coburg: Mehrjährige Haftstrafen für Liebesbetrüger
In Bayern sind zwei Liebesbetrüger zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Coburg verhängte gegen die beiden Männer am Mittwoch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs Freiheitsstrafen von sechs Jahren und drei Monaten sowie dreieinhalb Jahren, wie das Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg am Donnerstag mitteilten.
Die Angeklagten waren demnach Teil einer international agierenden Bande, die sich auf sogenanntes Lovescamming spezialisiert hatte. Insgesamt führten allein die im Verfahren dokumentierten fünf Fälle zu einem nachgewiesenen Gesamtschaden von rund 760.000 Euro.
Beim Lovescamming nutzen Betrügerinnen und Betrüger emotionale Verbindungen aus, um Geld oder persönliche Informationen von ihren Opfern zu erlangen. Dieser Betrug findet oft online statt, beispielsweise auf Datingplattformen, in sozialen Netzwerken oder über Messangerapps.
Im vorliegenden Fall betrog einer der beiden Täter unter anderem eine 59-jährige Frau aus Rödental im Landkreis Coburg um rund 220.000 Euro. Über eine Onlinedatingplattform nahm er im Jahr 2022 Kontakt zu seinem Opfer auf, wobei er sich als schwedischer Bauingenieur ausgab, und erschlich sich über Monate hinweg ihr Vertrauen. Er gaukelte ihr unter anderem geschäftliche Schwierigkeiten vor und stellte Geldforderungen, welche die Frau erfüllte.
Als diese den Betrug erkannte, ging sie zur Polizei. Die Ermittlungen führten die Beamten über digitale Spuren und Zahlungsströme zu zwei tatverdächtigen Männern im schwedischen Malmö, wo die 32- und 55-Jährigen auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls im Juni 2024 festgenommen wurden. Anschließend wurden sie nach Deutschland ausgeliefert.
Nach Angaben der Ermittler gibt es Hinweise auf zahlreiche weitere Geschädigte. Es sei zugleich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Weitere mutmaßliche Tatverdächtige halten sich demnach im Ausland auf, vermutlich unter anderem in Dubai und Nigeria. Sie konnten bislang nicht festgenommen werden.
C.Kreuzer--VB