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Urteil: Arbeitsagentur bekommt bei Quarantäne von Arbeitslosem kein Geld zurück
Die Behörden müssen der Bundesagentur für Arbeit kein Geld zurückerstatten, das diese während der Pandemie an einen Arbeitslosen in Quarantäne zahlte. Der Betroffene habe erst gar keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil vom Donnerstag. (Az. 3 C 1.24)
Voraussetzung für eine Entschädigung sei nämlich, dass derjenige wegen der Quarantäne einen Verdienstausfall erleide - was bei dem arbeitslosen Mann nicht der Fall war. Die Arbeitsagentur zahlte dem Mann aus Hessen im Dezember 2020 Arbeitslosengeld. Wegen einer Ansteckung mit Corona musste er für zwei Wochen in Quarantäne.
Die Arbeitsagentur forderte für diese Zeit das Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträge vom Main-Kinzig-Kreis zurück. Der Entschädigungsanspruch des Leistungsempfängers sei auf sie übergegangen, argumentierte sie.
Da sie das Geld nicht bekam, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Dieses wies die Klage aber ab. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich gegen die Arbeitsagentur.
R.Kloeti--VB