
-
Bruder von Spaniens Regierungschef Sánchez des "Amtsmissbrauchs" beschuldigt
-
Von der Wehrmacht zwangsrekrutierte Elsässerin mit Stolperstein geehrt
-
Polnischer Präsidentschaftskandidat Nawrocki umwirbt rechtsextreme Wähler
-
Kalifornien: Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in San Diego
-
Nach tödlichen Angriff in Washington: Israel erhöht weltweit Sicherheitsmaßnahmen
-
Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen
-
Nationalspielerin Brand wechselt nach Lyon
-
Neue Ostbeauftragte Kaiser geht in Babypause - Rückkehr nach Sommerpause
-
Lebenslange Haft nach Axtmord und Zerstückelung von Leiche in Hessen
-
Zahl neuer Einwanderer in Großbritannien halbierte sich 2024 gegenüber Vorjahr
-
Steuersenkungen und Sozialeinschnitte: US-Abgeordnete billigen Trumps Haushaltsgesetz
-
Ursache für Gondelunglück in Horb mit drei Toten: Drahtseil verfing sich
-
Vereinsikone Modric verlässt Real nach Klub-WM
-
Klagen gegen Bahnanbindung von Fehmarnbelt-Tunnel scheitern
-
Antisemitismusbeauftragter warnt nach Tat in Washington vor Nachahmern
-
Vertrag bis 2027: Kessler dauerhaft Sportdirektor in Köln
-
Justizministerin Hubig für Prüfung von AfD-Verbot - auch Parlamentsdebatte nötig
-
Offenbar politisches Motiv: 18-jähriges Linken-Mitglied in Berlin niedergeschlagen
-
Sachsen-Anhalt: Polizei entdeckt mehr als 120 Kilogramm Pyrotechnik in Wohnung
-
Mutmaßliches früheres Mitglied von Huthi-Miliz in Bayern festgenommen
-
Reichstag: SPD gewinnt Streit um Otto-Wels-Saal gegen AfD
-
Grundschüler in Berlin offenbar bei Messerangriff verletzt
-
Insolventer Batteriehersteller Northvolt stellt im Juni Produktion ein
-
Urteil: Arbeitsagentur bekommt bei Quarantäne von Arbeitslosem kein Geld zurück
-
Teheran will USA für mögliche israelische Angriffe auf seine Atomanlagen verantwortlich machen
-
Bundestagsdebatte zu Angriffen auf Polizei - "Richten sich gegen unseren Staat"
-
Merz hält Nato-Vorschlag für deutlich höhere Wehrausgaben für "erreichbar"
-
French Open: Zverev startet gegen US-Teenager Tien
-
Luxusuhren von Handgelenken gerissen: Haftstrafen für vier Räuber in München
-
SPD soll Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude behalten
-
Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls
-
Neuer Verfassungsrichter gesucht: Karlsruhe macht eigene Vorschläge
-
Bankenverband: Volumen von Immobilienkrediten um fast 25 Prozent gestiegen
-
Krankenversicherten drohen wegen schwieriger Finanzen noch höhere Zusatzbeiträge
-
14-Jährigen eingesetzt: Eintracht muss Stellungnahme abgeben
-
Gebärdendolmetscher in hessen soll mit Leistungen in Millionenwert betrogen haben
-
42-Jähriger muss nach Schüssen auf Imbissbetreiber in Berlin in Psychiatrie
-
UNO verteilt erstmals seit Anfang März Hilfsgüter im Gazastreifen
-
Merz in Litauen: Neue Bundeswehr-Brigade im Baltikum in den Dienst gestellt
-
Kritik aus SPD an Besetzung des Koalitionsausschusses: Nur Esken als Frau dabei
-
Brandstiftung in Bremer Jugendzentrum: Fast fünf Jahre Haft für Rechtsextremen
-
Bundestag startet nach Sommerpause in zweiter Septemberwoche
-
Neues US-Gesetz und Entspannung im Zollkonflikt bescheren Bitcoin Höhenflug
-
US-Repräsentantenhaus billigt Haushaltsgesetz mit massiven Steuersenkungen
-
Gericht erklärt "Focus"-Ärztesiegel für zulässig: Wettbewerbszentrale scheitert
-
Umfrage: Mehrheit auch unter Unions-Wählern für AfD-Verbotsverfahren
-
Klingbeil legt Geld bei seiner Bank in Lüneburger Heide an
-
Merz in Litauen: Sicherheit der baltischen Staaten ist auch unsere Sicherheit
-
18-jähriger Berliner offenbar aus politischen Motiven niedergeschlagen
-
Schockanrufe in Deutschland: Sechs Festnahmen in Polen

Urteil: Arbeitsagentur bekommt bei Quarantäne von Arbeitslosem kein Geld zurück
Die Behörden müssen der Bundesagentur für Arbeit kein Geld zurückerstatten, das diese während der Pandemie an einen Arbeitslosen in Quarantäne zahlte. Der Betroffene habe erst gar keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil vom Donnerstag. (Az. 3 C 1.24)
Voraussetzung für eine Entschädigung sei nämlich, dass derjenige wegen der Quarantäne einen Verdienstausfall erleide - was bei dem arbeitslosen Mann nicht der Fall war. Die Arbeitsagentur zahlte dem Mann aus Hessen im Dezember 2020 Arbeitslosengeld. Wegen einer Ansteckung mit Corona musste er für zwei Wochen in Quarantäne.
Die Arbeitsagentur forderte für diese Zeit das Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträge vom Main-Kinzig-Kreis zurück. Der Entschädigungsanspruch des Leistungsempfängers sei auf sie übergegangen, argumentierte sie.
Da sie das Geld nicht bekam, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Dieses wies die Klage aber ab. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich gegen die Arbeitsagentur.
R.Kloeti--VB