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Neuer Verfassungsrichter gesucht: Karlsruhe macht eigene Vorschläge
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei derzeitige Bundesrichter und eine Bundesrichterin zur Wahl als Verfassungsrichter vorgeschlagen. Die Vorschläge lauten Günter Spinner, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, sowie Oliver Klein und Eva Menges, die derzeit am Bundesgerichtshof in Karlsruhe arbeiten, wie das Verfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Grund für das Vorgehen war, dass noch immer kein Nachfolger für den scheidenden Verfassungsrichter Josef Christ gefunden ist.
Das Verfassungsgericht machte die Vorschläge auf Aufforderung des früheren Wahlausschusses des Bundestags, nachdem zwei Monate nach Ablauf von Christs Amtszeit noch kein neuer Richter gewählt war. Christs Amtszeit lief Ende November ab. Das Vorschlagsrecht für seine Nachfolge hatte die Union. Die Fraktionen konnten sich vor der Bundestagswahl im Februar aber auf keine Personalie einigen, Christ arbeitet darum vorläufig geschäftsführend weiter.
Das Plenum des Verfassungsgerichts entschied den Angaben nach am 19. Februar zunächst, erst dann Vorschläge zu machen, wenn es nicht in "überschaubarer Zeit" eine Wahl im neuen Bundestag gebe. Da es bislang keine Wahl gab, schlug es nun die zwei Richter und eine Richterin vor. Wählen muss diese der Bundestag aber nicht.
Es gibt 16 Verfassungsrichterinnen und -richter, die je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre, Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Diesmal ist der Bundestag an der Reihe, auf Vorschlag des Wahlausschusses eine Richterin oder einen Richter zu wählen.
Das ist aktuell politisch kompliziert, denn dazu ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Im neuen Bundestag haben Union, SPD und Grüne zusammen keine Zweidrittelmehrheit. Ein Vorschlag bräuchte also auch den Segen der Linksfraktion, die der Union vor einigen Tagen bereits vorschlug, bei der Wahl von Verfassungsrichtern zusammenzuarbeiten.
Wie es nun weitergeht, ist noch unklar und hängt an der Politik. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz muss keiner der Vorschläge des Gerichts gewählt werden, der Bundestag ist nicht an sie gebunden und kann auch jemand anderen wählen.
Wenn er aber innerhalb von drei Monaten nach diesen Vorschlägen keine Nachfolge wählt, kann auch der Bundesrat einspringen und wählen. Diese Regelung gilt seit dem Jahreswechsel. Schon Ende Juni läuft zudem die nächste Amtszeit am Bundesverfassungsgericht ab - die von Vizepräsidentin Doris König.
Das Gericht erklärte am Donnerstag, ihm seien "weitere Namen, über die im politischen Raum gesprochen worden ist, bekannt". Es wolle sich nicht an Erörterungen über diese Namen beteiligen, damit sei aber kein "nachteiliges Urteil über sie im Blick auf das zu besetzende Richteramt" verbunden.
M.Betschart--VB