-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Urteil: Hamburg muss Auswahlverfahren für Antisemitismusbeaufragten neu starten
Der Hamburger Senat muss einem Urteil zufolge erneut über die Besetzung des Amts des Antisemitismusbeauftragten der Hansestadt entscheiden. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab nach Angaben vom Donnerstag einem Eilantrag eines Bewerbers des Israelitischen Tempelverbands zu Hamburg statt, der in das Auswahlverfahren nicht einbezogen worden war. Dies sei "rechtsfehlerhaft", erklärte das Gericht. Das entsprechende Verfahren müsse neu starten. (Az. 6 E 66/25).
Keinen Erfolg hatte der Kandidat des als liberal geltenden Tempelverbands laut Gericht allerdings mit seinem Antrag, die Ernennung des derzeitigen Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Dies verschaffe ihm "keinen rechtlichen Vorteil", erklärte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. Ein neues Verfahren könne auch erfolgen, während Hensel noch weiterhin im Amt sei.
Der Hamburger Antisemitismusbeauftragte wird auf Vorschlag von jüdischen Religionsgemeinschaften vom Senat jeweils für die Dauer von drei Jahren bestellt. Hensel übernahm das Ehrenamt im Jahr 2021. Im November vergangenen Jahres erneuerte der Senat seine Bestellung für eine weitere Amtszeit. Laut Verwaltungsgericht machte die Jüdische Gemeinde in Hamburg den Vorschlag. Eine Mitteilung des Israelitischen Tempelverbands über die Nominierung eines eigenen Bewerbers berücksichtigte der Hamburger Senat demnach nicht.
Die Mitteilung des Tempelverbands stelle "offensichtlich eine Bewerbung des Antragstellers um das Amt des Antisemitismusbeauftragten" dar, erklärte das Gericht. Dass er gleichwohl nicht in die Bewerberauswahl einbezogen worden sei, verletzte ihn in seinen Rechten. Gegen die Gerichtsentscheidung kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingelegt werden.
A.Ruegg--VB