-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz darf beim Autofahren am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das Verwaltungsgericht Trier wies in einerm am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Erteilung einer Ausnahmegenehemigung vom Verhüllungsverbot ab. (Az.: 9 K 3557/24.TR).
Die Muslimin trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit einen Niqab, bei dem das Gesicht bis auf die Augen verhüllt ist. Im November 2023 beantragte sie beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Menschen, die ein Kraftfahrzeug führen, ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind.
Die Behörde lehnte den Antrag ab. Nachdem ein Widerspruch dagegen gescheitert war, zog die Frau vor Gericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab und gab dem Landesbetrieb Mobilität Recht. Zwar beeinträchtigt das Verhüllungsverbot die Frau in ihrer Religionsausübung, dieser Eingriff ist aber durch den höher zu gewichtenden Schutz von Leib und Leben Dritter gerechtfertigt, entschied das Gericht.
Eine ungehinderte Rundumsicht sei mit dem Niqab nicht gewährleistet, was eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Zudem bestehe eine Beschränkung der Strafverfolgung, weil die Feststellung der Identität bei einer Verkehrskontrolle allein durch die Erkennbarkeit der Augenpartie nicht gewährleistet sei. Eine Auflage zum Anbringen eines QR-Codes auf dem Gesichtsschleier reiche nicht aus.
Der Vergleich mit Kraftradfahrern, die wegen der Helmpflicht vom Verschleierungsverbot ausgenommen sind, führt dem Gericht zufolge auch nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Schutzbedürfnis der jeweiligen Kraftfahrzeugführer unterscheide sich deutlich. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
P.Staeheli--VB